Fr, 03.01.2020 , 09:00 Uhr

FDP: Altersgrenze für Landräte und Bürgermeister ist diskriminierend

Die aktuelle Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte ist nach Ansicht der FDP-Landtagsfraktion diskriminierend. «Dass Menschen über 67 nicht mehr Bürgermeister oder Landräte werden dürfen, ist Altersdiskriminierung. Das Alter sagt nichts über die Qualität von Politikern aus», sagte Fraktionschef Martin Hagen der Deutschen Presse-Agentur in München. Für Staatsminister oder Ministerpräsidenten gebe es nach oben auch keine Altersgrenze.

«Ob ein Bewerber für ein Amt geeignet ist oder nicht, sollen die Wähler entscheiden, nicht der Gesetzgeber», betonte Hagen. Die Altersgrenze passe nicht in eine Zeit, in der Menschen immer älter würden und länger fit und leistungsfähig seien.

Die Altersgrenze für hauptamtliche Rathauschefs und Landräte ist in Bayern im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz geregelt. Dort steht in Artikel 39 zunächst, dass jeder zur Wahl antreten kann, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist. Zugleich ist aber nicht wählbar, «wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 67. Lebensjahr vollendet hat.»

2010 hatte die FDP in der schwarz-gelben Koalition die Erhöhung der Altersgrenze von 65 auf 67 durchsetzen können, sie gilt auch für die anstehende Kommunalwahl am 15. März. Eine Abschaffung der Altersgrenze scheiterte damals an der CSU.

dpa

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