Dem Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) droht einem Verfassungsrechtler zufolge im Falle einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Das Gericht könne ihm zudem verbieten, sich in einen bestimmten Zeitraum erneut zur Wahl aufstellen zu lassen, sagte Walther Michl von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) der Deutschen Presse-Agentur. Allerdings müsse ihm bei Bestechlichkeit nachgewiesen werden, dass ein direkter Zusammenhang zwischen einer Finanzierung und einer bestimmten Amtshandlung bestehe. Bei einer Vorteilsannahme drohe entweder eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
Wolbergs, ein Bauunternehmer und ein weiterer Beschuldigter waren am Mittwoch verhaftet worden. Die Anklagebehörde wirft den Männern Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung oder Beihilfe zur Bestechung vor. Sie sitzen derzeit in U-Haft. Die zweite Bürgermeisterin Regensburgs, Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD), hat die Amtsgeschäfte übernommen.
Laut Michl kann ein Oberbürgermeister theoretisch bis zu einer Verurteilung im Amt bleiben. Aber: «Ein Mandatsträger, der vor allem wegen eines Amtsdelikts verfolgt wird, kann rein realpolitisch das Amt nicht weiter ausführen.» Im Gegensatz zu Bundes- und Landtagsabgeordneten haben Oberbürgermeister demnach kein Immunitätsrecht bei Strafverfolgung. Diese Ausnahme gelte nur für Volksvertreter, Oberbürgermeister seien Michl zufolge aber kommunale Wahlbeamte.
Gioia Forster, dpa