Wie das Bayerische Staatsministerium des Inneren heute bekannt gab, fanden im Zeitraum vom 11.-12.10.2017 europaweite Schwerverkehrskontrollen statt. Die Oberpfälzer Polizei stellte bei Ihren Kontrollen eine Vielzahl von Verstößen fest.
Die länderübergreifende Kontrollaktion für den gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr erbrachte im Raum Oberpfalz bemerkenswerte Zahlen. So wurden durch die Kontrolleure des Polizeipräsidiums Oberpfalz insgesamt 258 Fahrzeuge überprüft. Davon waren 76 Fahrzeuge zu beanstanden, 69 Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht geahndet und 45 Fehlverhalten beim Transport von Gefahrgut zur Anzeige gebracht.
Unter anderem konnten folgende Verstöße festgestellt werden:
1. Fahrer mit gefälschtem weißrussischem Führerschein unterwegs
Tatort: BAB A 93, Parkplatz Schloßberg, FR Hof:
Ein 41-jähriger Fahrer eines Sattelzuges aus Weißrussland legte bei der Kontrolle einen Führerschein der Klasse CE vor. Bei der genaueren Überprüfung des Führerscheins stellte sich dieser als Totalfälschung heraus. Bei seiner Vernehmung gab der Fahrer an, dass ihm sein Führerschein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt im Jahr 2015 in Weißrussland für drei Jahre entzogen worden ist. Aus diesem Grund habe er sich die vorgelegte Totalfälschung besorgt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Nach Rücksprache mit der StA Amberg wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Ein angeforderter Ersatzfahrer musste die Weiterfahrt durchführen.
2. Massive Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten eines türkischen Sattelzugfahrers
Tatort: BAB A 93, Parkplatz Schlossberg, FR Hof:
Die Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten eines 49-jährigen türkischen Sattelzugfahrers ergab massive Verstöße gegen selbige. Unter anderem wurde eine Lenkzeit von 23 Stunden und 19 Minuten festgestellt, welche nur durch kurze Pausen unterbrochen worden war.
Er verstieß 16 Mal gegen die tägliche Ruhezeit. An einem Tag wurden im 24-Stunden-Zeitraum nur 3 Stunden und 23 Minuten Ruhezeit eingebracht. Das Bußgeld gegen den türkischen Fahrer beläuft sich auf ca. 4600,- Euro.
Aufgrund dieser längerfristigen massiven Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten werden auch gegen den verantwortliche Unternehmer Ermittlungen eingeleitet. Dieser hat gegen die Dispositionspflicht und Aufsichtspflicht verstoßen.
3. Massive Mängel an der Ladungssicherung eines Gefahrguttransporters
Tatort: BAB A 6, Parkplatz Stocker Holz, FR Waidhaus
Die Kontrolle eines 37-jährigen slowakischen Sattelzugfahrers mit französischem Auflieger, welcher 22 Tonnen Gefahrgut beförderte, ergab massive Mängel an der Ladungssicherung. Der Sattelauflieger verfügte zwar über einen festen Aufbau, das Gefahrgut selbst war auf der Ladefläche aber ungenügend gesichert. Erst nachdem sich der Fahrer Hilfsmittel zur Ladungssicherung besorgt hatte und das Gefahrgut ausreichend nachgesichert hatte, konnte er die Fahrt fortsetzen. Ihn erwartet eine Anzeige nach dem Gefahrgutrecht über 300,- Euro. Gegen den verantwortlichen Verlader wird eine Bußgeldanzeige über 500,- Euro erstellt. Da der Beförderer seinem Fahrer keine ausreichenden Hilfsmittel zur Ladungssicherung zur Verfügung gestellt hatte, erwartet auch diesen eine Bußgeldanzeige über 800,- Euro.
PM/MF