„Ich freu mich wie ein kleines Kind!“, Bürgermeister Stefan Baumgartner ist überwältigt von der guten Nachricht.
Diese tolle Meldung wurde heute vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Form eines bestandskräftigen Beschlusses mitgeteilt, in welchem die vom Kläger beantragte Berufung gegen das Urteil des VG Regensburg abgelehnt wurde.
Somit besteht für die Ortsumgehung Lederdorn endlich Baurecht, da gegen den Beschluss keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. “Dies ist nicht nur für die Lederdorner, sondern für den gesamten Landkreis Cham, insbesondere die Region Bad Kötzting und das gesamte Gebiet bis zum Arber eine Entscheidung von immenser Bedeutung!“, zeigte sich Franz Löffler zufrieden.
Damit kann nun sofort der für die Baumaßnahme notwendige Grunderwerb durchgeführt werden. Landrat Franz Löffler ist es wichtig, dass der Grunderwerb auf der Basis von fairen Verhandlungen möglichst zügig abgewickelt werden kann.
Die Ausführungsplanungen für den Bau eines Brückenbauwerkes liegen bereits fertig in der Schublade. Die dazu notwendigen Ausschreibungsunterlagen sind grundsätzlich ebenfalls schon vorhanden und können nun auf den aktuellen Stand der Vorschriften angepasst werden.
Für die folgenden europaweiten Ausschreibungen sind allerdings die dafür notwendigen Fristen zu beachten.
Nach einem Gespräch zwischen Landrat Löffler und MdL Dr. Hopp steht einer gesicherten Finanzierung der Maßnahme nichts im Wege. Dr. Hopp dazu: “Für die vorbereitenden Maßnahmen zu einem Baubeginn sind in diesem Jahr bereits die notwendigen Haushaltsmittel eingestellt.“
Somit bestehen berechtigte Hoffnungen, dass bereits noch in diesem Jahr mit den notwendigen Vorarbeiten wie Rodungen und Bohrungen begonnen werden kann.
Landrat Löffler bedankt sich bei allen Beteiligten, besonders bei den Bürgerinnen und Bürgern aus Lederdorn und der Bürgerinitiative vor Ort, sowie Herrn Bürgermeister Baumgartner und bei der Regierung der Oberpfalz. Herr Regierungspräsident Bartelt und sein Baureferat haben durch ihre akribische und präzise Arbeit vor und während des Klageverfahrens maßgeblich dazu beigetragen, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde.
„Wenn nun auch noch im Juli der Spatenstich für den weiteren Ausbau der B 85 bei Roding erfolgt, erhält die zukunftsgerechte und notwendige Verbesserung der Straßeninfrastruktur im Landkreis Cham erneut einen deutlichen Schub“, so Landrat Franz Löffler.
Foto: Archivbild
PM/EK