Do, 07.03.2013 , 15:07 Uhr

Ende des Streits - REWAG übernimmt Biomasseheizwerk Viehhausen

„Es war eine schwere Geburt und führte doch zum Erfolg.“ Darüber sind sich alle Beteiligten einig. Doch letztlich kann die Übernahme des Biomasseheizwerks Viehhausen durch die REWAG jetzt realisiert werden. Sinzings Bürgermeister Patrick Grossmann, Matthias Weinzierl, Josef Seitz und Anton Schwindl von der Betreibergesellschaft und REWAG-Vorstands­vorsitzender Norbert Breidenbach freuten sich, dass die Nahwärmeversorgung für Viehhausen damit langfristig gesichert ist. Zuvor standen Informationsabende und teils langwierige Gespräche auf der Agenda. Am 1. Mai möchte die REWAG die Belieferung der Kunden aufnehmen. Zuvor werden noch die Verträge mit der Betreiberfirma unterzeichnet.

94 Prozent Zustimmung

 

114 von 121 bisherigen Kunden der Biomassekraftwerk Viehhausen Betreiber GmbH haben den neuen Wärmelieferungsvertrag mit der REWAG unterschrieben. „Wir bedanken uns ausdrücklich bei diesen neuen Kunden und freuen uns auf eine gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit“, betont REWAG-Chef Norbert Breidenbach.
Sieben Hausbesitzer nahmen das REWAG-Angebot allerdings nicht an. Diese Kunden werden über einen so genannten Beistellungsvertrag weiterhin indirekt von der Betreiber GmbH beliefert. Zwei davon haben einen bestehenden Versorgungsvertrag mit der Biomassekraftwerk Viehhausen Betreiber GmbH. Den anderen fünf Kunden hatte die Gesellschaft bereits gekündigt. Diese müssen sich bis Ende Juli um eine eigene Heizungsanlage kümmern. „Aber unser Angebot steht auch noch für diese Hausbesitzer“, ergänzt Breidenbach.
„Ich war immer überzeugt, dass wir für die Nahwärmekunden in Viehhausen mit der REWAG als lokalem Energieversorger eine gute Lösung finden“, erklärt Bürgermeister Patrick Grossmann.

Historie

 

Die REWAG bekundete Ende Juli 2012 erstmals ihr Interesse an der Übernahme des Heizkraftwerks Viehhausen. Allerdings war von Beginn an die Prämisse, dass nahezu alle 121 Kunden einen Wärmelieferungsvertrag mit der REWAG abschließen, damit auch die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Rechtsstreitigkeiten und fällige Forderungen aus dem bisherigen Betrieb sollten nicht auf die REWAG übergehen, sondern über eine gütliche Einigung zwischen den betroffenen Kunden und den bisherigen Betreibern beigelegt werden. Dies ist zum größten Teil schon gelungen.

 

 

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