Ein jähes Ende fand die Reise eines 46-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen als er mit seinem Pkw im Bereich von Furth im Wald in eine Schleierfahndungskontrolle geriet. Er zeigte einen bulgarischen Personalausweis vor. Für dieses Dokument bestand eine internationale Diebstahlsnotierung der bulgarischen Behörden. Nach einigem Zögern räumte er ein, seinen Personalausweis mal als gestohlen gemeldet zu haben und noch nie im Besitz eines Führescheines gewesen zu sein. Über die bulgarischen Behörden werden derzeit die Hintergründe zur Ausschreibung des Personaldokumentes ermittelt und zudem ein sog. Personenfeststellungsverfahren betrieben. D. h. die bulgarischen Behörden prüfen, ob es sich tatsächlich um diese Person handelt.
Nachdem der Bulgare in Niederbayern arbeitet und wohnt, konnte er nach Anzeigenerstattung aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen werden. Weiter musste auch gegen seine Freundin, zugleich Halterin des Fahrzeuges, ein Strafverfahren wegen Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet werden, weil sie ihm ihr Auto zur Verfügung stellte, obwohl sie wusste, dass er keinen Führerschein hat.
pm / SC