„Mit der Aufnahme des bayerischen Teils des Donau-Limes in die deutsche Vorschlagsliste haben wir einen ersten wichtigen Schritt in Richtung UNESCO-Weltkulturerbe getan. Gemeinsam mit Österreich streben wir eine Erweiterung der Welterbestätte ‚Grenzen des römischen Reichs‘ um den Donau-Limes an“, erklärte Kunststaatssekretär Bernd Sibler heute in München. Das Kunstministerium hatte nach Zustimmung der beteiligten Kommunen einen entsprechenden Antrag an die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) gegeben. Nach den Vorgaben der UNESCO müssen die geplanten Nominierungen zunächst in eine nationale Vorschlagsliste eingetragen werden. In Deutschland wird diese von der KMK geführt.
„Ich freue mich sehr, dass die beteiligten Kommunen uns ihre Unterstützung bei diesem Vorhaben signalisiert haben. Ihr Engagement ist eine essentielle Voraussetzung für alle Bemühungen, den bayerischen Abschnitt des Donau-Limes als Welterbestätte anerkennen zu lassen“, so der Kunststaatssekretär. Für ihn liegt in der Bewerbung eine besondere Chance, eine international angesehene und begehrte Auszeichnung für die Donau-Region zu gewinnen. „Der Donau-Limes wäre bei einer erfolgreichen Nominierung die erste Welterbestätte, die überwiegend in Niederbayern liegt. Angesichts der überaus reichen Geschichte Niederbayerns ist mir die Eintragung ein besonderes Anliegen“, betonte Staatssekretär Sibler.
Der Donau-Limes erstreckt sich in Bayern von Eining im Landkreis Kelheim über Regensburg und Straubing bis nach Passau und führt dann weiter bis zur Donaumündung in Rumänien. In Deutschland ist bisher nur der Obergermanisch-Raetische Limes von Rheinbrohl in Rheinland-Pfalz über Baden-Württemberg bis kurz vor Regensburg bei Hienheim an der Donau zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannt worden. Gemeinsam mit dem Hadrians- und dem Antoniuswall in Großbritannien bildet dieser Limes die Welterbestätte „Grenzen des Römischen Reichs“.
Der Antrag auf eine Aufnahme des Donau-Limes bei der UNESCO als Bestandteil dieser transnationalen seriellen Welterbestätte wird unter der Federführung Österreichs erfolgen, das den dortigen Abschnitt des Donaulimes ebenfalls eintragen lassen möchte. Österreich plant, den Antrag bis 2017 vorzulegen, damit das Welterbekomitee der UNESCO im Juni 2018 über eine Anerkennung der bayerischen und österreichischen Bestandteile des Donau-Limes entscheiden kann.
pm