Die Provinz Bozen – Südtirol zählt offiziell zum Corona-Risikogebiet. Deshalb sind um 12:30 Uhr alle Schüler*innen nach Hause geschickt worden, die in den letzten zwei Wochen in Südtirol gewesen sind. Darunter sind auch viele Betroffene aus Regensburg.
Es besteht jedoch kein konkreter Coronavirus-Verdacht. Dies ist eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Schülerinnen und Schülern, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, wird angeraten, unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte zu vermeiden und, sofern das möglich ist, zu Hause zu bleiben. Die Schule ist umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall gilt die Nichtteilnahme am Unterricht als entschuldigt i.S.d. § 20 Abs. 1 BaySchO.
Als begründete Verdachtsfälle können daher nur Personen mit Atemwegssymptomatik betrachtet werden, die sich in den letzten 14 Tagen entweder im Risikogebiet aufgehalten haben oder engeren Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten.
Hat die Schule Kenntnis von Verdachts- bzw. Kontaktfällen (s.o.), nimmt die jeweilige Schulleitung unverzüglich Kontakt mit dem zuständigen Staatlichen Gesundheitsamt (GA) auf. Die Betroffenen bzw. ggfs. deren Erziehungsberechtigten sind darüber zu informieren.
Sofern kein Aufenthalt in einem Risikogebiet vorlag, bleibt die Schulpflicht grundsätzlich unberührt, d.h. sind keine Einzelmaßnahmen durch das Gesundheitsamt angeordnet, findet eine Teilnahme am Unterricht statt. Aktuelle Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) finden Sie hier.
Sollten Unsicherheiten oder weiterer Informationsbedarf bestehen, können folgende Links dienen bzw. an Betroffene oder interessierte Personen weitergeben werden:
Das bayerische Gesundheitsministerium hat am Freitag über die aktuelle Entwicklung bei dem neuartigen Coronavirus informiert. Ein Ministeriumssprecher verwies in München darauf, dass das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin die Zahl der Risikogebiete in Italien gestern Abend erweitert hat: Nun wird auch Südtirol als Risikogebiet genannt. Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.
Nun sind auch Personen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr aus Südtirol Coronavirus-Symptome entwickeln, als begründete Verdachtsfälle einzustufen. Schulkinder, die sich in den letzten 14 Tagen in Südtirol aufgehalten haben, sollen nächste Woche zu Hause bleiben.
„Bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion sollte man sich telefonisch an den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Ein begründeter Verdachtsfall besteht bei Personen, die Symptome haben und sich vorher in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Wer in Italien mit einem Coronavirus-Erkrankten persönlichen Kontakt hatte, sollte sich umgehend an sein Gesundheitsamt wenden.“ – Melanie Huml, bayerischeGesundheitsministerin
Für Italien-Reisende hatte das bayerische Gesundheitsministerium bereits ein Merkblatt veröffentlicht, das auch im Internet zu finden ist. Es richtet sich an Rückkehrende aus dem Italien-Urlaub. In dem Merkblatt heißt es unter anderem:
Das Robert Koch-Institut hat auch seine Hinweise zum „ambulanten Management von leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten“ aktualisiert. Demzufolge können nun leicht erkrankte Patienten ohne Risikofaktoren für Komplikationen „bei Gewährleistung einer ambulanten Betreuung durch einen behandelnden Arzt sowie im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt bis zur vollständigen Genesung im häuslichen Umfeld behandelt werden“. Die Betreuung umfasse „den regelmäßigen telefonischen oder persönlichen Kontakt zum Patienten sowie die Aufklärung des Patienten und seiner Haushaltsangehörigen über das korrekte Vorgehen hinsichtlich der geeigneten Hygienemaßnahmen zur Verhinderung einer Infektionsweitergabe an Gesunde und über das richtige Verhalten im Falle einer Beschwerdezunahme des Patienten bzw. eines Symptomauftretens bei Haushaltsangehörigen“.
Das RKI schreibt auf seiner Internetseite weiter: „Zur Sicherstellung einer optimalen Patientenversorgung und bestmöglichen Verhinderung einer Weiterverbreitung von Infektionen in der Bevölkerung, bietet sich die Behandlung von bestätigten COVID-19-Patienten in der stationären Versorgung an. In Situationen, in denen die Kapazität zur stationären Behandlung ausgeschöpft oder dieser Zustand zu erwarten ist, kann bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen und auf individueller Basis ein alternatives Vorgehen in der ambulanten Betreuung erwogen werden.“ (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html)
Bayerns Coronavirus-Krisenstab hat zudem Empfehlungen für Schulen im Freistaat festgelegt. Demzufolge soll eine Schule geschlossen werden, wenn dort ein bestätigter Coronavirus-Fall aufgetreten ist. Wenn nur ein begründeter Verdachtsfall vorliegt, soll die Klasse der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers zu Hause bleiben. Die Dauer dieser Maßnahmen ist vom konkreten Einzelfall abhängig.
Gesundheitsministerin Huml betonte ferner mit Blick auf den Umgang mit Veranstaltungen: „Der Schutz der Bevölkerung hat für uns oberste Priorität. Natürlich bedauere ich es, wenn zum Beispiel der Starkbieranstich auf dem Nockherberg abgesagt oder verschoben wird. Aber wir folgen den medizinischen Empfehlungen des bayerischen Coronavirus-Krisenstabs. Dies gilt auch für eine Veranstaltung wie den Starkbieranstich auf dem Nockherberg.“