Sa, 11.07.2020 , 09:35 Uhr

Corona: Verwirrung um Privatfeiern und Kultur in Kneipen

Die Staatskanzlei hat Hoffnungen des Hotel- und Gaststättenverbands widersprochen, dass es eine Verbesserung der Situation von Kneipen und Diskotheken in der Corona-Krise geben könnte. Zunächst hatte der Verband am Freitag unter Berufung auf ein Schreiben des Wirtschaftsministeriums, das sich wiederum auf das Gesundheitsministerium bezogen hatte, berichtet, dass Schankwirtschaften und Diskotheken ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten dürften. Ein Sprecher der Staatskanzlei erklärte am Freitagabend allerdings, dass dieses Schreiben gegenstandslos sei.

Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) betonte: «Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen – auch durch die Hintertüre gibt es keine Öffnung. Es wird da keine Tricksereien geben. Es hat sich nichts geändert: Wir bleiben bei Vorsicht und Umsicht.»

Dem Schreiben zufolge hätte die Möglichkeit zur Vermietung auch für Livemusik und Konzerte bestanden. Allerdings ist nicht jede Form von Livemusik laut ministeriellem Schreiben eine kulturelle Veranstaltung: Reine «Musikbegleitung in der Gastronomie» ist nicht erlaubt. «Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere Zweck (besonderer Anlass), Organisationsgrad und Programm bzw. der geplante Ablauf, insbesondere auch, ob ein besonderer Eintritt verlangt wird und ob eine Bestuhlung vorhanden ist», wird in dem Schreiben erläutert. «Jedenfalls reicht eine musikalische Untermalung eines Barbetriebs nicht aus.»

Der Gastronomieverband zeigte sich enttäuscht von den Aussagen aus der Staatskanzlei. «Es ist nicht nachvollziehbar, warum Clubs und Diskotheken nicht das erlaubt wird, was in anderen Bereichen auch möglich ist. Es geht nicht darum, dass getanzt wird und Discos und Clubs im herkömmlichen Sinne geöffnet werden.»

dpa

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