Die Corona-Krise hat den bayerischen Verwaltungsgerichten eine wahre Verfahrensflut beschert. Hunderte Verfahren und Eilverfahren waren oder sind dort noch anhängig. Allein am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurden nach Angaben einer Sprecherin schon rund 90 Normenkontroll-Eilverfahren und 16 Normenkontrollverfahren erledigt, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie standen.
Als Normenkontrolle bezeichnet man die richterliche Überprüfung von Rechtsvorschriften mit höherrangigem Recht wie den Grundrechten. 14 Normenkontrolleilverfahren und 60 Normenkontrollverfahren seien noch anhängig, über die bislang noch nicht entschieden wurde. Außerdem wurden 16 Beschwerden gegen erstinstanzliche Urteile erledigt, drei sind nach Angaben des Gerichtshofes noch offen.
Thematisch ging es dabei nach Angaben einer Gerichtssprecherin zunächst vor allem um die Ausgangsbeschränkungen in Bayern im Allgemeinen oder um die Vorschrift, sich nach einer Rückkehr aus Risikogebieten in Quarantäne begeben zu müssen. Außerdem ging es um die Versammlungsfreiheit und Regelungen im Einzelhandel, auf denen nach Gerichtsangaben ein Schwerpunkt lag. Dabei sei insbesondere die Differenzierung nach der Größe der Verkaufsfläche betroffen gewesen. «Auch die Maskenpflicht sowie die Regelungen hinsichtlich der Gastronomie werden zum Gegenstand von Verfahren gemacht.»
Doch nicht nur die höchste bayerische Instanz im Verwaltungsrecht hat wegen Corona viel zu tun - die ersten Instanzen auch. An den sechs Verwaltungsgerichten in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, München, Regensburg und Würzburg wurden insgesamt schon 129 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und 35 Hauptsacheverfahren erledigt, wie der Verwaltungsgerichtshof auf Anfrage mitteilte. Anhängig waren (Stand 2. Juni) noch 55 Hauptsacheverfahren und 26 Eilverfahren.
Erst am Freitag hatte das Verwaltungsgericht in Regensburg das Wellness-Verbot in Corona-Zeiten für ein Hotel im Bayerischen Wald gekippt. Sauna und Indoor-Pool dürften trotz der Pandemie genutzt werden, entschied das Gericht. Es sah «eine vollständige Betriebsuntersagung der Wellnesseinrichtungen des Hotels als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus als nicht erforderlich» an. Abgelehnt wurde dagegen die Öffnung eines Dampfbades und einer Infrarotkabine.
Die Verwaltungsgerichte sind nicht die einzigen, die sich mit den juristischen Seiten der Pandemie befassen müssen. Die Sozialgerichte im Freistaat erwarten nach Angaben einer Sprecherin des Landessozialgerichtes in München einen Anstieg von Klagen im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung - ebenso im Bereich der Grundsicherung und der Krankenversicherung. «Das Ausmaß lässt sich derzeit aber noch nicht einschätzen», sagte die Sprecherin.
Und auch auf die Strafgerichte könnte infolge von Corona einiges zukommen. Schon Mitte Mai teilte das Justizministerium mit, dass bayerische Behörden in mehreren Dutzend Fällen gegen Corona-Betrüger ermitteln. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern verfolgt zum Beispiel Fälle von Erpressung mit perfiden Schreiben, in denen mit der Veröffentlichung sensibler persönlicher Daten gedroht wird - und zusätzlich damit, die ganze Familie mit dem Coronavirus anzustecken. Möglich, dass auch diese Fälle irgendwann vor Gericht landen.
dpa