Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Betroffene in Deutschland jetzt für zwei Wochen am Telefon krankschreiben lassen. Bislang ist dies durch die Corona-Krise für sieben Tage möglich gewesen.
Nun vereinbarten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen-Spitzenverband die Verlängerung, wie die KBV am Dienstag in Berlin mitteilte. Die telefonische, 14-tägige Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit sei möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. „Voraussetzung ist immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt.“
Wenn ein Coronavirus-Test gemacht werden soll, soll der Arzt dem Patienten sagen, wo dieser sich testen lassen kann. In einigen Regionen brauchen Patienten für die Untersuchung eine Überweisung. Diese soll die Praxis per Post schicken. Falls es den Patienten schlechter geht, sollen sie nach telefonischer Anmeldung zum Arzt gehen.
Die Möglichkeit zur Zwei-Wochen-Krankschreibung ist zunächst bis zum 23. Juni befristet.
Pressemeldung dpa