Di, 10.08.2021 , 17:08 Uhr

Beschluss von Ministerkonferenz

Corona-Tests nur noch bis 10. Oktober gratis

Nach ersten Beschlüssen von Bund und Ländern wird es ohne Impfung nicht unkomplizierter. Ab dem 11. Oktober sind Corona-Tests für alle, die sich impfen lassen dürfen, kostenpflichtig. Für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene werden negative Corona-Tests noch im August zur Voraussetzung für viele Aktivitäten in Innenräumen.
Bei Großsportveranstaltungen sollen maximal 25.000 Zuschauer zugelassen werden. Außerdem soll die sogenannte «3G-Regel» in Kraft treten, die vorsieht, dass bestimmte Einrichtungen und Freizeitangebote spätestens ab dem 23. August grundsätzlich nur noch von Geimpften, Genesenen oder negativ Getesteten betreten werden dürfen.

Im Kampf gegen eine vierte Corona-Welle in Deutschland müssen sich Nicht-Geimpfte auf mehr Testpflichten einstellen - und Schnelltests ab 11. Oktober in der Regel auch selbst bezahlen. Das vom Bund finanzierte Angebot für kostenlose «Bürgertests» für alle soll am 10. Oktober enden.

Darauf verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei Beratungen am Dienstag, wie die Deutsche Presse-Agentur von mehreren Quellen aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Eine abschließende Einigung über das gesamte Beschlusspapier zum Corona-Kurs für Herbst und Winter stand vorerst noch aus. Erklärtes Ziel: Möglichst schnell mehr Menschen für Impfungen zu gewinnen - und einen neuen Lockdown abzuwenden.

"Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft",

hieß es in einem der dpa vorliegenden Entwurf für die Bund-Länder-Runde. Denn das Infektionsgeschehen steigt nach dem niedrigen Niveau des Sommers inzwischen rasch wieder. Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) nun bei 23,5 - am Vortag hatte die Sieben-Tage-Inzidenz noch bei 23,1 gelegen, beim jüngsten Tiefststand vor gut einem Monat 4,9.

 

 

Testen: Kostenpflichtige Tests ab 11. Oktober

Sich vor einem Restaurantbesuch oder der Urlaubsreise mal eben testen zu lassen, wird absehbar komplizierter - durchaus auch als Anstoß für mehr Impfungen, die ja gratis sind und extra Tests meist überflüssig machen. Da mittlerweile allen ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Steuerzahler nicht angezeigt, hieß es in dem Entwurf. Gratis sollen Schnelltests nur noch für jene zu haben sein, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt wie Schwangere und Unter-18-Jährige.

Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen.

Der Berliner Regierende Bürgermeister und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Michael Müller (SPD), erläuterte vor der Runde im ZDF mit Blick auf die Umstellung Mitte Oktober: "Dann hat ab jetzt jeder acht Wochen Zeit, sich impfen zu lassen." Der Bund finanziert seit März mindestens einen Schnelltest pro Woche für alle Bürger, das kostete schon mehr als drei Milliarden Euro. Künftig soll ein "angemessener Preis" selbst zu zahlen sein, hatte die Regierung erklärt. Zur Orientierung: Für Testanbieter wurde die Vergütung zum 1. Juli auf 11,50 Euro für Sachkosten und das Testabnehmen gesenkt.

Für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene werden negative Corona-Tests noch im August zur Voraussetzung für viele Aktivitäten in Innenräumen. Dies betrifft nach einem Bund-Länder-Beschluss vom Dienstag zum Beispiel das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur oder Sport im Fitnessstudio oder Schwimmbad. Ausnahmen kann es demnach für regelmäßig getestete Schüler und Regionen mit niedrigen Inzidenzen geben.

 

 

Maximal 25.000 Zuschauer bei Sportgroßveranstaltungen

 

Sportgroßveranstaltungen dürfen zunächst nur vor maximal 25.000 Zuschauern stattfinden, darin sind sich die Bundesländer einig. Über die sogenannte 3G-Regelung hinaus darf oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegen, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden, heißt es im Beschlusspapier. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte, man sehe, "dass wir uns etwas zutrauen können, zulassen können, aber nicht in jeder Form, weil wir nicht komplett über den Berg sind."

Die Zahl von 25 000 Besuchern mache deutlich, dass Großveranstaltungen möglich seien, «aber mit Regeln, mit Abständen, die berücksichtigt werden können bei der Veranstaltung», betonte Müller. Außerdem gelte es zu vermeiden, dass es davor oder danach zu großen Ansammlungen komme, wo Gefährdungen entstünden.

Auch Bayern werde nach guten Erfahrungen bei der Fußball-EM - wo München deutscher Spielort war - die maximale Zahl an Zuschauern ausschöpfen, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Man wolle die sogenannte 3G-Regel - also der Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete - unter anderem auch bei Sportveranstaltungen in Innenräumen und beim Sport im Innenbereich durchsetzen, sagte Bundeskanzlerin Merkel (CDU). Die Länder können aber Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt werden kann. Dafür muss ein Landkreis eine Inzidenz stabil unter 35 haben oder das Indikatorensystem eines Landes muss ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegeln, sodass ein Anstieg der Infektionen durch eine Aussetzung der Regelung nicht zu erwarten ist.

 

 

Laschet: «3G-Regel» gilt nicht für Gottesdienste

 

Die von Bund und Ländern vereinbarte Corona-Testpflicht für den Besuch bestimmter Einrichtungen soll laut Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nicht für Gottesdienste gelten. Ein Gottesdienst sei etwas anderes als ein Diskobesuch, sagte Laschet am Dienstag in Düsseldorf nach den Bund-Länder-Beratungen über den weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie. Es gehe um das Grundrecht der Religionsausübung.

Er gehe allerdings davon aus, «wenn ich die Erfahrung insbesondere aus den christlichen Kirchen höre, dass jeder, der da ist, in der Regel auch doppelt geimpft ist», sagte Laschet. Wo das nicht der Fall sei, gelte sein Appell, sich dieser Regelung anzuschließen.

Die «3G-Regel» sieht vor, dass bestimmte Einrichtungen und Freizeitangebote spätestens ab dem 23. August grundsätzlich nur noch von Geimpften, Genesenen oder negativ Getesteten betreten werden dürfen. Das soll etwa in Hotels, Fitness-Studios, Schwimmbädern, beim Friseur oder in Restaurants gelten. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden.

 

 

Impfen

An noch nicht Geimpfte appellierten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderregierungschefs, jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote wahrzunehmen. Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten dabei unterstützen.

"Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen",

hieß es im Entwurf. Vollständig geimpft sind 45,8 Millionen Menschen oder 55,1 Prozent aller Einwohner. Für einen Grundschutz der ganzen Gesellschaft reicht das aber auch angesichts der ansteckenderen Delta-Virusvariante noch nicht.

"Wir haben genug Impfstoff für alle Altersgruppen",

warb Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das versprochene Angebot für alle im Sommer ist laut Bund jetzt da - das Impftempo stockt aber.

 

 

Schutzmaßnahmen

Kein Streit zeichnete sich dazu ab, den Basis-Schutz mit Abstand, Hygiene und Maskenpflicht in manchen Bereichen bestehen zu lassen: in Bussen, Bahnen oder Geschäften. Angepeilt wurden zudem einheitliche Vorgaben, die "3G-Regel" für den Zugang zu bestimmten Innenräumen zu verankern: Also, dass nur hinein oder teilnehmen kann, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist. Gelten könnte dies laut Entwurf etwa für Kliniken, Pflegeheime, Innengastronomie, Veranstaltungen drinnen, Gottesdienste, beim Friseur sowie für Fitnessstudios, Schwimmbäder oder Sporthallen. Bei Beherbergungen könnte ein Test bei Anreise und dann zweimal pro Woche kommen.

Starten könnte dies laut Entwurf noch im August - das genaue Datum war vorerst offen. Möglich wären demnach Schnelltests, die nicht älter sind als 24 Stunden - oder genauere PCR-Tests, die bis zu 48 Stunden zurückliegen könnten. Ausgenommen wären dem Entwurf zufolge voll Geimpfte, Genesene und Schüler ab 6 Jahren, die ohnehin regelmäßig getestet werden. Im Gespräch war auch, dass die Länder die 3G-Regel bei stabil niedrigem Infektionsgeschehen aussetzen können.

 

 

Merkel: Für Geimpfte werden Einschränkungen deutlich anders aussehen

 

Wer gegen Corona geimpft ist, muss künftig wahrscheinlich keine Lockdown-ähnlichen Beschränkungen mehr befürchten. «Solange der Impfstoff wirkt, können wir nicht einfach sagen, ein Geimpfter darf nicht [...] seine Rechte als Bürger ausüben», sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag nach Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder auf die Frage, ob sie einen weiteren Lockdown wie im vergangenen Winter ausschließe. Damit sei jede beschränkende Maßnahme deutlich anders strukturiert als das bisher gewesen sei.

Merkel fügte hinzu, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems weiterhin ausgeschlossen werden müsse. Man müsse auch an die denken, die in den Krankenhäusern die Arbeit tun.

 

 

Der Corona-Rahmen: epidemische Lage soll bis 11. September erweitert werden

Es zeichnete sich ab, dass eine wichtige Rechtsgrundlage wohl bestehen bleiben soll - die "epidemische Lage von nationaler Tragweite". Auch die Gesundheitsminister aller Länder sprachen sich am Montag einstimmig dafür aus, dass der Bundestag sie über den 11. September hinaus verlängert. Das Parlament hatte das zuletzt am 11. Juni getan - ohne erneutes Votum würde die Sonderlage nach drei Monaten auslaufen. Sie gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen der Länder wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser Sonderlage.

Im Entwurf hieß es außerdem, Bund und Länder wollten sich auf "weitere Maßnahmen" verständigen, falls die Anstrengungen beim Impfen und Testen nicht reichten, das Infektionsgeschehen zu kontrollieren. Dazu sollten "alle Indikatoren" genau beobachtet werden, insbesondere die Inzidenz, aber auch die Impfquote, schwere Krankheitsverläufe und die Belastung des Gesundheitswesens, wurde im Entwurf hervorgehoben.

 

 

Corona-Wirtschaftshilfen sollen verlängert werden

 

Corona-Wirtschaftshilfen sollen verlängert werden. Die bisher bis Ende September laufende Überbrückungshilfe III Plus sowie die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen nun bis Jahresende laufen, wie es am Dienstag in Regierungskreisen am Rande der Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder hieß.

Merkel sagte nach der Videokonferenz, der Bund habe zugesagt, dass die Überbrückungshilfe verlängert werde. Laut Beschlusspapier bitten die Länder den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatten eine Verlängerung der Überbrückungshilfe bereits in Aussicht gestellt, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sich für eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds ausgesprochen. Beides sind zentrale und milliardenschwere Instrumente der Regierung, um die Folgen der Pandemie auf Jobs und Firmen abzufedern.

Die Bundesregierung hatte vor einigen Wochen entschieden, dass die zuvor bis Ende Juni befristete Überbrückungshilfe III als "Überbrückungshilfe III Plus" bis September fortgeführt wird. Neu ist eine "Restart-Prämie", mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu Personalkosten erhalten können - falls sie etwa Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen.

Bei der Überbrückungshilfe werden fixe Betriebskosten erstattet. Voraussetzung für Anträge ist, dass Unternehmen in einem Monat des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.

 

Sascha Meyer und Andreas Hoenig, dpa/JM

 

 

Soll es Einschränkungen für Ungeimpfte geben?
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