So, 28.06.2020 , 09:16 Uhr

Corona-Testoffensive in Bayern: Reihenuntersuchungen u.a. bei Schlachthöfen

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wird Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml eine erweiterte Testoffensive bei Schlachthöfen sowie bei Zerlege- und Fleischverarbeitungsbetrieben starten. Huml betonte am Sonntag: „Der Schutz der Bevölkerung vor einer SARS-CoV-2-Infektion hat für uns oberste Priorität. Deshalb hat das neue Untersuchungsprogramm das Ziel, größeren Ausbruchsgeschehen wie in Gütersloh vorzubeugen. Zugleich soll der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gestärkt werden.“

Die Ministerin erläuterte: „Getestet werden in Kürze insgesamt 33 weitere ausgewählte Fleischbetriebe. Darunter sind 9 Schlachthöfe, 12 Zerlegebetriebe sowie 12 Betriebe mit dem Schwerpunkt auf der Herstellung von Fleischerzeugnissen und Wurstwaren. Dabei wollen wir auch herausfinden, ob die hohe körperliche Belastung oder die Arbeit bei ungünstigen Klimabedingungen mögliche weitere Risikofaktoren für eine Corona-Infektion darstellen.“

Huml fügte hinzu: „Für die umfassenden Testungen der Mitarbeiter dieser Unternehmen wird den betroffenen Kreisverwaltungsbehörden ein Beprobungsplan übermittelt. Die Proben werden am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht.“

Bei den ersten umfassenden Corona-Reihentestungen der Mitarbeiter an 51 Schlachthöfen in Bayern waren insgesamt 110 Personen ermittelt worden, die mit dem Coronavirus infiziert worden sind. Insgesamt wurden dabei 6.407 Personen untersucht. Darunter waren 100 positiv getestete Mitarbeiter eines Schlachthofs aus dem niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen, in dem es im Mai dieses Jahres einen Corona-Ausbruch gegeben hatte. Sofort nach dem Bekanntwerden des ersten Infektionsfalls wurde eine Reihentestung aller dort beschäftigten rund 1.000 Mitarbeiter vorgenommen. Dabei unterstützte das LGL das Landratsamt.

Im Anschluss daran gab es umfassende Reihentestungen der Mitarbeiter von weiteren 50 Schlachthöfen in Bayern. Dabei wurden 10 weitere Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Für alle Infizierten ist unmittelbar nach dem Bekanntwerden ihres positiven Testergebnisses Quarantäne angeordnet worden.

Huml betonte: „Die Ergebnisse zeigen, dass die Reihentestungen ein richtiger Schritt waren. Damit gab es die Möglichkeit, unerkannte erkrankte Personen zu entdecken und damit die Entstehung von Infektionsketten zu verhindern. Aufgrund der Testergebnisse bestand keine fachliche Notwendigkeit für einen erneuten ‚Lockdown‘ für die Allgemeinbevölkerung in einer der betroffenen Regionen.“

Aus den 51 bayerischen Schlachthöfen, deren Personal bereits ab Mitte Mai 2020 umfassend getestet wurde, werden nun risikoorientiert 9 Betriebe für eine erneute Testung der Mitarbeiter auf SARS-CoV-2 ausgewählt. Die Auswahl orientiert sich an den Kriterien Betriebsart/geschlachtete Tierart, Anzahl der Mitarbeiter und ggf. positiv auf SARS-CoV-2 getestete Mitarbeiter. Bei dem Schlachthof im Landkreis Straubing-Bogen hatte bereits am Freitag eine erneute Reihentestung begonnen.

Die Ministerin fügte hinzu: „Insgesamt ist der Ausbau der Testkapazitäten und deren Ausschöpfung von entscheidender Bedeutung für eine weiterhin erfolgreiche Eindämmung der Corona-Pandemie. Wir werden die Testungen auf  SARS-CoV-2 in Bayern massiv ausweiten. Ein Eckpunkt unseres Bayerischen Testkonzepts ist, dass alle Personen, die auf eine Infektion auf SARS-CoV-2  getestet werden wollen, Gewissheit darüber erhalten sollen, ob sie sich infiziert haben.“

Huml ergänzte: „Allen Bürgerinnen und Bürgern Bayerns wird deshalb zeitnah angeboten, sich bei einem niedergelassenen Vertragsarzt auch ohne Symptome testen zu lassen. Wichtig ist: Symptomatische Verdachtsfälle auf eine COVID-19-Erkrankung sollen wie bisher prioritär getestet werden.“

Zudem sollen die freiwilligen Testungen in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen in Pflege- und Altenheimen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und in der ambulanten Eingliederungshilfe und Krankenhäusern ausgebaut werden. Gleiches gilt für die Testungen von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie von Betreuungsrichterinnen und -richtern.

Mitteilung Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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