Fr, 03.07.2020 , 15:00 Uhr

Corona-Soforthilfe: Regierung der Oberpfalz überprüft Förderbescheide

Fast 181 Millionen Euro Corona-Soforthilfe sind in Bayern ausgezahlt worden. Bis Ende Mai konnten betroffene Unternehmen einen entsprechenden Antrag stellen. Jetzt startet die Regierung der Oberpfalz mit den Überprüfungen der Förderbescheide und sucht nach „Schwarzen Schafen“. Denn nicht jeder Antragssteller ist auch berechtigt gewesen, diese Soforthilfe zu bekommen…

 

Die Mitteilung der Regierung der Oberpfalz:

Rund 34.300 Anträge wurden bearbeitet, zirka 23.000 davon bewilligt und fast 181 Millionen Euro ausbezahlt: Jetzt geht die „Mammutaufgabe Corona-Soforthilfe“ in die nächste Phase. Nachdem sich das Soforthilfe-Team der Regierung der Oberpfalz über viele Wochen hinweg auf die schnellstmögliche Bewilligung von Anträgen konzentrierte, stehen nun – nachdem seit Ende Mai keine Anträge mehr gestellt werden können – umfangreiche Nachprüfungen an.

„Für die Regierung der Oberpfalz ging es in den ersten Wochen des Lockdowns selbstverständlich primär darum, Firmen, die in Corona-bedingte Notlagen geraten sind, schnellstmöglich finanziell zu unterstützen und sie vor einer eventuellen Insolvenz zu bewahren“, betont Regierungspräsident Bartelt. Die umsichtige Abwicklung der Flut an Anträgen und deren Prüfung auf Plausibilität – die auch zu rund 11.300 abgelehnten Anträgen führte – sei ein Kraftakt gewesen. „Dennoch wurde diese Aufgabe von unserem 80-köpfigen Team innerhalb von nur knapp drei Monaten gemeinschaftlich und äußerst gewissenhaft angenommen und bewältigt“, bekräftigt Bartelt. „Jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter war bewusst, wie wichtig diese Unterstützung für unsere Oberpfälzer Unternehmen und damit für die gesamte Oberpfälzer Wirtschaft war und ist.“

Wie bereits zu Beginn des Programms angekündigt, ist inzwischen ein mehrköpfiges Team mit der systematischen und sorgfältigen Überprüfung der damals gestellten Anträge beschäftigt. Davon wird ein fünfköpfiges Team in den nächsten Wochen für die stichprobenartige Überprüfung der breiten Masse aller bewilligten Anträge zuständig sein. Den Anfang macht derzeit die detaillierte Überprüfung von 69 Antragstellern, deren rund 150 eingereichte Anträge Auffälligkeiten aufwiesen und daher nun auf der Basis von nachgereichten, konkreten Zahlen, Fakten und Belegen einer detaillierten Kontrolle unterzogen werden. Mit 24 Anträgen, die im März gestellt wurden, befindet sich bereits ein gutes Drittel der auffälligen Anträge in Bearbeitung. Die weiteren Anträge, die im April und Mai gestellt wurden, werden umgehend überprüft, sobald der für den jeweiligen Antragsteller nachzuweisende, dreimonatige Liquiditätsengpass abgelaufen ist.

 

Zudem erhielt die Regierung der Oberpfalz vom Wirtschaftsministerium eine Liste mit über 500 Auszahlungsfällen zur Überprüfung möglicher Unregelmäßigkeiten. Darunter fallen u.a. Mehrfachanträge vom selben Antragsteller, insbesondere aber auch Auszahlungen an dieselbe IBAN, Falschangaben zu Mitarbeiterzahlen sowie, in Einzelfällen, auch systembedingte Doppelauszahlungen. Durch eine bayernweite Systemumstellung konnte nicht ausgeschlossen werden, dass bei Antragstellern, die ihren Antrag sowohl schriftlich als auch online eingereicht haben, ggf. Doppelauszahlungen getätigt worden sind.

Unbeschadet dessen ist ein weiterer Mitarbeiter ausschließlich mit der Nachprüfung möglicher Betrugsfälle durch ggf. unberechtigt gestellte Anträge beschäftigt. Diese wurden von der Regierung der Oberpfalz bereits in 24 Fällen dem federführenden Wirtschaftsministerium zur Weiterverfolgung durch das Landeskriminalamt zugeleitet. In weiteren rund 30 Fällen kamen Staatsanwaltschaft/Kriminalpolizei auf die Regierung der Oberpfalz zu und forderten Informationen für ihre Ermittlungen an.

 

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang die hohe Zahl an freiwilligen Rückzahlern. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die Rückzahlungen der Soforthilfe von sich aus getätigt haben, da sie bei nochmaliger eigener Prüfung zu der Ansicht gekommen sind, die Förderung stehe ihnen nicht oder nicht in der von ihnen beantragten Höhe zu, weil die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für sie doch nicht so gravierend waren, wie zunächst befürchtet. Insgesamt wurden bereits 6,6 Millionen Euro in 760 Zahlfällen an die Bayerische Staatsoberkasse zurücküberwiesen.

„Ich bedanke mich ausdrücklich bei diesen ehemaligen Antragstellern, die bereits von sich aus den Schritt gegangen und auf die Regierung der Oberpfalz zugekommen sind und die nicht benötigte bzw. zu viel überwiesene Corona-Soforthilfe zurückgezahlt haben“, betont Regierungspräsident Axel Bartelt. „Diese Unternehmer tragen mit dazu bei, dass die finanzielle Unterstützung – die letztlich aus Steuergeldern aller Bürgerinnen und Bürger stammt – bei denjenigen ankommt, die wirklich darauf angewiesen sind.“

 

Was tun bei Rückzahlungen/Doppelauszahlungen?

Sollten Antragsteller die Corona-Soforthilfe zurückzahlen wollen bzw. einen doppelten Zahlungseingang auf ihrem Konto feststellen, überweisen sie den zu viel ausbezahlten Betrag unaufgefordert an die Staatsoberkasse Bayern zurück. Sie kommen damit der Aufforderung der Regierung der Oberpfalz auf Rückzahlung zuvor, zu der sie selbstverständlich verpflichtet sind, da sie sich andernfalls ungerechtfertigt bereichern und sich dadurch unter Umständen strafbar gemacht haben bzw. machen.

Alle Modalitäten unter: https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/presse/aktuelle_meldungen/wirtschaftsfoerderung

 

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