Di, 05.04.2022 , 10:10 Uhr

Corona-Quarantäne ab 1. Mai nur noch freiwillig

Corona-Infizierte und Kontaktpersonen brauchen ab 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne.

+++ Update 06. April +++

Gesundheitsminsiter Karl Lauterbach hat seinen Kurs geändert. Die freiwillige Quarantäne soll es jetzt doch nicht geben.

 

Erstmeldung vom 05. April

Corona-Infizierte und Kontaktpersonen brauchen ab 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne.

Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, wie Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag mitteilte.

Infizierten wird demnach künftig nur noch «dringend empfohlen», sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden – für Kontaktpersonen von Infizierten soll es entsprechend gelten.

Eine Anordnung des Gesundheitsamts, die es schon jetzt häufig nicht mehr gibt, fällt weg. Strengere Vorgaben sollen aber noch für Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege bleiben, die sich infiziert haben.

 

Freitesten nach fünf Tagen

Lauterbach sagte, die bestehende Regelung habe funktioniert, sei aber dauerhaft so nicht notwendig. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorab beendet werden. Hintergrund der Lockerungen ist die aktuelle Omikron-Welle mit vielen, aber meist eher leichter verlaufenden Infektionen. Damit sollen nun auch massenhafte Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen vermieden werden. Die Änderungen gehen auf einen Vorschlag des Bundesministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zurück, der nun als Empfehlung an die Länder gehen soll.

Konkret sollen sich Infizierte demnach der «dringenden Empfehlung» zufolge für fünf Tage selbstständig isolieren und dann – beginnend nach fünf Tagen – Schnelltests machen, bis sie negativ sind. Für Kontaktpersonen von Infizierten gilt die «dringende Empfehlung», selbstständig Kontakte zu reduzieren – vor allem mit Menschen, die Risikogruppen für schwere Corona-Verläufe angehören. Sie sollten zudem täglich Selbsttests machen.

 

Quarantäne im Gesundheitswesen bleibt

Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten sollen im Fall einer Infektion die Gesundheitsämter weiter Tätigkeitsverbote anordnen. Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind laut Konzept eine deutliche Besserung der Krankheitssymptome sowie ein negatives Ergebnis per Schnell- oder PCR-Test frühestens am Tag fünf nach Nachweis der Infektion. Sind solche Beschäftigten Kontaktpersonen von Infizierten, sollen sie sich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf täglich testen.

 

Verdienstausfälle und Krankschreibung noch unklar

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, es gehe um den nächsten Schritt Richtung Eigenverantwortung. «Ich appelliere an die Menschen, sich diese Verantwortung bewusst zu machen», fügte er hinzu. Klar sei zudem, dass noch wichtige Fragen geklärt werden müssten – etwa was Verdienstausfälle oder Krankschreibungen angehe. Hier müsse der Bund rasch einen vernünftigen Vorschlag liefern.

 

Umfrage: Freiwillige Quarantäne ab 1. Mai

 

Widerspruch von Experten und Patientenschützern

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sieht dadurch große Gefahren für besonders gefährdete Menschen. «Für die Hochrisikogruppe wird es immer gefährlicher. Diese Menschen leben mitten unter uns», sagte Brysch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). «Gleich den Corona-Leugnern wird die Infektion verharmlost», kritisierte der Patientenschützer.

Der Epidemiologe Hajo Zeeb forderte eine Beibehaltung der Pflicht zur Isolation von Infizierten. «Wenn eine Person Symptome aufweist, dann sollte sie zu Hause die Corona-Infektion aussitzen, anstatt noch mehr Menschen anzustecken», sagte Zeeb dem RND. Gerade bei der Omikron-Variante bestehe die Gefahr einer sehr schnellen Weitergabe des Virus. Eine Isolationspflicht von fünf Tagen sollte daher unbedingt eingehalten werden. Dagegen hält Zeeb eine Quarantäne für Kontaktpersonen nicht mehr für notwendig.

 

Corona-Lage in Deutschland weiterhin angespannt

Lauterbach machte mit Blick auf die Pandemie-Entwicklung deutlich, dass die Lage nach wie vor angespannt sei und man «nicht entwarnen» könne. Zugleich sei es gut, dass beim Anstieg der Fallzahlen «der Wendepunkt erreicht zu sein scheint». Sie gingen systematisch zurück. Dazu habe auch die jüngste Verlängerung der bestehenden Schutzregeln bis zum 2. April beigetragen. Dies war als Übergangsfrist im geänderten Infektionsschutzgesetz vorgesehen.

Lauterbach kritisierte erneut, dass nicht mehr Bundesländer als Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von der «Hotspot-Regel» im Gesetz Gebrauch machen. Sie ermöglicht weitergehende Schutzvorgaben auch mit mehr Maskenpflichten, wenn das Landesparlament regional eine kritische Lage feststellt. Allgemein sind die meisten staatlichen Schutzvorgaben am Sonntag ausgelaufen. Unabhängig davon können Unternehmen und Einrichtungen nach Hausrecht weiter Vorgaben machen.

 

 

Ab Mai keine Corona-Schultests mehr

Kinder und Jugendliche an Bayerns Schulen müssen nach dem 30. April nicht mehr auf das Corona-Virus getestet werden.

«Generelle Testungen in den Schulen und in den Kindertageseinrichtungen werden eingestellt», teilte die Staatsregierung am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts mit. Bisher werden Kinder von der 1. bis 6. Jahrgangsstufe sowie in Förderschulen zweimal wöchentlich einem PCR-Pooltest unterzogen, zusätzlich am Montagmorgen einem Selbsttest.

 

dpa/MB

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