Ab sofort kann die sogenannte Corona-Novemberhilfe von der Bundesregierung beantragt werden. Unternehmen erhalten dadurch bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes von November 2019.
„Für zehntausende Betriebe im Freistaat ist die Novemberhilfe der dringend benötigte Rettungsanker. Viele Gastronomen, Hoteliers, Kinos und Fitnessstudios sitzen seit Wochen ohne Umsätze auf dem Trockenen. Jetzt für Liquidität zu sorgen hat also höchste Priorität. Unternehmen erhalten gleich bei Antragstellung umgehend eine erste Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 10.000 Euro.“ – Hubert Aiwanger, Wirtschaftsminister
Analog zur Überbrückungshilfe müssen diese Anträge von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt geprüft und eingereicht werden. Davon ausgenommen sind Soloselbstständige mit ELSTER-Zertifikat und einer maximalen Förderung von 5.000 Euro. Die IHK für München und Oberbayern übernimmt wieder die Bearbeitung der Anträge.
Antragsberechtigt für die Novemberhilfe sind Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses zwischen Bund und Länder vom 28. Oktober entweder direkt oder indirekt von den Betriebsschließungen betroffen waren. Sie erhalten bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes vom November 2019. Für Soloselbstständige, neu gegründete Unternehmen und Gastronomiebetriebe gibt es Sonderregelungen.
„Meine Botschaft an alle betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer: Halten Sie durch. Gemeinsam und mit den vielen Hilfsangeboten von Bund und Freistaat werden wir diese Belastungsprobe bestehen. Ergänzend zur Novemberhilfe unterstützen wir in Bayern mit eigenen Mitteln zusätzlich alle Betriebe, die bereits im Oktober aufgrund lokaler Lockdown-Maßnahmen zusperren mussten. Die Unternehmen aus den Landkreisen Rottal-Inn und Berchtesgadener Land sowie aus den Städten Augsburg und Rosenheim haben diese Solidarität aus ganz Bayern verdient.“ – Hubert Aiwanger, Wirtschaftsminister
Um dieses Geld zu erhalten, muss zuvor die Novemberhilfe des Bundes über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer beantragt werden. Dies gilt auch für Soloselbstständige bis zu einer Förderhöhe von 5.000 Euro.
Alle Informationen zur Novemberhilfe online unter www.stmwi.bayern.de/wirtschaftshilfen.
Bayerisches Wirtschaftsministerium/MB