Di, 16.06.2020 , 17:16 Uhr

Corona-Lockerung: Chöre dürfen ab 22. Juni wieder singen

Ministerpräsident Markus Söder hat heute bekannt gegeben, dass im Zuge der Corona-Lockerungen auch Chöre ab 22. Juni wieder singen dürfen. 

Ab dem 22. Juni ist nun auch das Singen in Laienchören unter Einhaltung strenger Schutz- und Hygienemaßgaben wieder möglich. Das hat heute das Bayerische Kabinett in München beschlossen.

Kunstminister Bernd Sibler, der sich in den vergangenen Wochen für eine Öffnung des Proben- und Veranstaltungsbetriebs im Laien- und Profimusikbereich eingesetzt hatte, betonte: „Das gemeinsame Singen in Chören hat in unserer bayerischen Musiklandschaft einen sehr hohen Stellenwert. Singen und Chorgesang gehören fest zur kulturellen Seele Bayerns. Ich freue mich deshalb sehr, dass nun auch alle Sängerinnen und Sänger in Bayern wieder ihrer Leidenschaft nachgehen können und das Singen in Chören wieder möglich sein wird.“

In vielen Gesprächen habe Kunstminister Sibler gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der bayerischen Chorlandschaft intensiv nach Wegen und Möglichkeiten für die Wiederaufnahme des Chorbetriebs gesucht.

„Ich danke allen, die sich in diese Diskussion eingebracht und Ideen zu verantwortungsvollen Schutz- und Hygienekonzepten beigetragen haben!“, so der Minister. Es sei eine gute Nachricht für das Musikleben in Bayern, „dass die aktuelle Situation den Chorbetrieb wieder zulässt“.

Voraussetzung ist ein Mindestabstand der Sängerinnen und Sänger von zwei Metern, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ein entsprechendes Hygienekonzept entwickeln und zeitnah veröffentlichen.

 

 

Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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