Tschechien schließt seine Grenzen nun auch für tägliche Berufspendler, die in die Nachbarstaaten zur Arbeit fahren. Sie könnten entweder daheimbleiben oder sich für mehrere Wochen in Deutschland eine Unterkunft suchen, sagte Innenminister Jan Hamacek nach der Kabinettssitzung am Montag in Prag.
In letzterem Fall müssten sie sich nach ihrer Rückkehr nach Tschechien in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne begeben. Die Einhaltung der Quarantänebestimmungen werde „sehr strikt“ kontrolliert. Analog gilt das Gleiche für Österreich.
Berufspendler benötigen Unterkunft
Wie Landrat Franz Löffler aus dem Landkreis Cham erfahren hat, wurden diese neuen Bestimmungen für Berufspendler nach Deutschland und Österreich von der Regierung der Tschechischen Republik heute (Montag, 23. März 2020) erlassen, um die Ausbreitung des Corona-Virus im eigenen Land einzudämmen. Dieser Kompromiss soll ab Donnerstag gelten. Die Personalien der Pendler werden erfasst und kontrolliert, um einen Missbrauch zu vermeiden.
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Mehrere tausend Menschen davon betroffen
Nach Schätzungen sind mehr als 37 000 tschechische Grenzgänger in Deutschland und weitere 12 000 in Österreich beschäftigt, vor allem im Gesundheitswesen und in der Gastronomie. Das Regierungskabinett in Prag verlängerte die übrigen Notmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus für weitere anderthalb Wochen bis zum 1. April. Es gilt ein Ein- und Ausreisestopp. Die Bewegungsfreiheit der Menschen ist drastisch eingeschränkt. Schulen, Restaurants und für die Grundversorgung nicht notwendige Geschäfte sind geschlossen. Neu ist, dass Unternehmen Kurzarbeit anordnen dürfen.
Das Minderheitskabinett aus der populistischen ANO von Ministerpräsident Andrej Babis und den Sozialdemokraten hatte den Notstand ausgerufen. In Tschechien gab es am Montag nach Angaben des Gesundheitsministeriums 1165 bestätigte Infektionen mit dem neuartigen Virus Sars-CoV-2. Am Sonntag war ein erster Todesfall zu beklagen. Ein 95 Jahre alter Mann mit chronischen Vorerkrankungen starb in einem Prager Krankenhaus.
Pressemeldung dpa und Landratsamt Cham