Während die Bundesregierung aktuell Milliardensummen für unterschiedlichste Corona-Schutzschirme bereitstellt, fühlen sich die deutschen Krankenhäuser in ihrem Kampf gegen Corona weitgehend alleingelassen.
Franz Hafner, der Geschäftsführer des Asklepios-Klinikums in Bad Abbach verwies dabei als Beispiel auf die vom Bund geforderte Schaffung zusätzlicher Intensivbetten: „Wir rüsten uns aktuell im Katastrophenzustand mit aller Kraft für die Behandlung von COVID-Patienten, haben seit Tagen keine reguläre Versorgung mehr, sondern räumen Betten und optimieren alle Kapazitäten zur Schaffung neuer Intensiv- und Beatmungsplätze“, sagt Hafner.
Das aus seiner Sicht daraus resultierende, die Klinik-Existenz bedrohende Problem: Der Gesundheitsminister habe zwar öffentlichkeitswirksam zusätzlich 7,8 Milliarden für die Unterstützung deutscher Kliniken angekündigt, die Schaffung neuer Intensiv-Behandlungsplätze werden tatsächlich jedoch auch nach Aufstockung der Beträge mit nur 50.000 Euro pro Bett bezuschusst. Die Kosten für jeden neuen Therapieplatz betragen nach Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft aber 85.000 Euro.
Auch die bereitgestellten Pauschalbeträge für die freigehaltenen Betten deckten nur einen Teil der wirklichen Belastungen für die Kliniken. Die Finanzierung der teuren Schutzausrüstung für die Mitarbeiter sei nicht geregelt, so Hafner. Selbst der avisierte und dringend notwendige Bürokratie-Abbau, um Ärzten und Pflegern Zeit für die Betreuung der Kranken zu schaffen, sei bisher nicht erkennbar.
So sei für die Schaffung jedes einzelnen Intensiv-Bettes die Genehmigung des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. „Ein bürokratisches Verfahren, das nur Zeit kostet, die wir in Deutschland nicht mehr haben! Jeder Tag, den wir vergeuden, um Intensivkapazitäten aufzubauen, kann später Menschenleben kosten“, kritisiert Professor Dr. Joachim Grifka, Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik Regensburg in Bad Abbach.
„Mit dem heute bekannt gewordenen Gesetzentwurf zum Ausgleich der finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser bricht der Bundesgesundheitsminister das Versprechen der Kanzlerin zu einem umfassenden Schutzschirm für die Krankenhäuser“, kritisiert bereits die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft. Kai Hankeln, Vorstandsvorsitzender der Asklepios-Kliniken prognostiziert eine dramatische Entwicklung: „Mit dem aktuellen Gesetzentwurf sind Kurzarbeit, Massenentlassungen und Insolvenzen in vielen Krankenhäusern unabwendbar“.
Pressemitteilung Asklepios Klinikum Bad Abbach
Der DEKV unterstützt in dieser besonderen Situation den nun vorliegenden Entwurf für das Krankenhausentlastungsgesetz. „Die Regelungen im vorliegenden Gesetzentwurf sind wichtig, um die Liquidität und die wirtschaftliche Existenz der Krankenhäuser während und nach der Corona-Krise sicherzustellen. Daher sollte das Gesetz diese Woche verabschiedet werden, damit die Krankenhäuser und ihre Mitarbeitenden Planungssicherheit erhalten. Allerding sehen wir bei drei Punkten Nachbesserungsbedarf“, betont Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des DEKV.
Fachkliniken sichern
Für die meisten Krankenhäuser ist nach ersten Modellrechnungen von Mitgliedshäusern des DEKV die Pauschale für freigehaltene Betten zur Versorgung von Corona-Patienten in Höhe von 560 Euro ausreichend. Bei spezialisierten Fachkliniken, beispielsweise orthopädischen Kliniken mit ihrem hohen Technisierungsgrad und großen Behandlungsteams, ergeben sich hingegen andere Kostenstrukturen. „Die im deutschen Gesundheitswesen geforderten, hochspezialisierten Fachkliniken stellen sich der aktuellen Herausforderung und tragen zur Versorgung der Patientinnen und Patienten bei. Auch sie haben alle nicht medizinisch notwendigen Operationen und Behandlungen ausgesetzt. Daher fordern wir einen verpflichtenden Ausgleich der Mindererlöse zwischen Krankenhaus und Krankenkasse. Insbesondere für die spezialisierten Fachkliniken ist das dringend notwendig, um ihre Liquidität und Existenz langfristig zu sichern“, so Radbruch.
Mehr- und Mindererlöse verpflichtend ausgleichen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Mehr- oder Mindererlöse, die aufgrund einer Epidemie entstehen, von den Vertragsparteien auch nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums gesondert verhandelt werden können. Hier fordert der DEKV § 4 Absatz 3 Satz 5 verpflichtender umzuformulieren: „… für Mehr- oder Mindererlöse, die aufgrund einer Epidemie entstehen können, haben die Vertragsparteien auch nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums einen von den Sätzen 3 und 4 abweichenden Ausgleich zu vereinbaren“.
Langfristige Auswirkungen der Krise berücksichtigen
Im Gesetzentwurf ist der Fixkostendegressionsabschlag für die Vereinbarung des Erlösbudgets für das Jahr 2020 ausgesetzt. Da sich die Auswirkungen der Corona-Krise aller Voraussicht nach bis ins kommende Jahr hinziehen werden, fordert der DEKV den Fixkostendegressionsabschlag auch im Jahr 2021 nicht geltend zu machen und so Liquiditätsproblemen der Krankenhäuser vorzubeugen.
„Mit der Verabschiedung des Krankenhausentlastungsgesetzes und der Berücksichtigung unserer Forderungen können wir die Diskussion um die Sicherstellung der Liquidität unserer Krankenhäuser hinter uns lassen und uns mit unserer gesamten Energie auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die Erfüllung unseres Versorgungsauftrags konzentrieren“, erklärt Radbrauch.
Pressemeldung dpa