Ab Dienstag (23.2.) gilt wieder die nächtliche Ausgangssperre im Landkreis Cham. Darüber informiert das Landratsamt. Nachdem der 7-Tage-Inzidenzwert seit 21. Februar wieder über 100 liege, gelte ab 23. Februar zwingend die nächtliche Ausgangssperre. Das bedeutet: Ab 22 Uhr und bis 5 Uhr morgens darf man nur aus bestimmten Gründen die eigenen Wohnung verlassen. Das Landratsamt hat diese Ausnahmen in seiner Mitteilung veröffentlicht.
Aufgrund der Corona-Inzidenz über 100 Neuinfektionen/7 Tage/100.000 Einwohner gilt im Landkreis Cham auch noch eine andere Regelung: Kitas bleiben aufgrund der aktuellen Situation, anders als in anderen Landkreisen, weiterhin geschlossen. Auch der Distanzunterricht an den Schulen bleibt bestehen. Bei den Abiturklassen kann die jeweilige Schulleitung entscheiden, ob es weiterhin Wechselunterricht oder bei ausreichend Abstand Präsenzunterricht gibt. Das hat das Landratsamt bereits am Wochenende mitgeteilt.
Die aktuellen Inzidenzwerte in Ostbayern können Sie hier nachlesen.
MF
Da der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Cham seit gestern (21. Februar 2021) wieder über 100 liegt, gilt ab morgen, Dienstag, 23. Februar 2021, zwingend eine nächtliche Ausgangssperre für den Landkreis Cham. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist von 22 Uhr bis 5 Uhr untersagt. Ausnahmen gelten nur, wenn es begründet ist aufgrund
1. eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
2. der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
3. der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
5. der Begleitung Sterbender,
6. von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
7. von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Wird der Inzidenzwert von 100 an sieben aufeinander folgenden Tagen unterschritten, wird das Landratsamt Cham dies unverzüglich amtlich bekanntmachen; in diesem Fall entfällt die nächtliche Ausgangssperre wieder.
Die entsprechende Bekanntmachung ist im Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 14 vom 22. Februar 2021 (https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/amtsblaetter/amtsblaetter-2021/)
Pressemitteilung Landkreis Cham