Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml setzt sich für die Entlastung pflegender Angehöriger ein.
„Die Corona-Pandemie stellt häuslich Pflegende vor besondere Herausforderungen. Sie fühlen sich zum Beispiel verunsichert, wie sie mit dem Infektionsrisiko umgehen sollen. In Bayern haben wir ein in dieser Form bundesweit einzigartiges Beratungsnetzwerk. Fast in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt es eine Fachstelle für pflegende Angehörige. Wer Rat und Unterstützung braucht, kann sich an diese Fachstellen wenden.“ – Melanie Huml
Bayern fördert die rund 110 Fachstellen für pflegende Angehörige im Land mit 1,6 Millionen Euro jährlich. Die Fachstellen haben die Aufgabe durch Beratung sowie begleitende Unterstützung pflegende Angehörige psychosozial zu entlasten. Sie bieten auch eine telefonische Beratung sowie eine Beratung per E-Mail an. Einzelne Fachstellen für pflegende Angehörige sind dazu übergegangen, pflegende Angehörige proaktiv telefonisch zu kontaktieren, um diese entsprechend aufzufangen und zu unterstützen.
Eine Liste der geförderten Fachstellen und Angebote zur Unterstützung im Alltag kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.stmgp.bayern.de/service/ansprechpartner-und-fachstellen/#Fachstellen-fuer-pflegende-Angehoerige
Die Ministerin ergänzte: „Für die Entlastung pflegender Angehöriger stehen neben den Fachstellen für pflegende Angehörige, auch weitere Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten, wie Pflegestützpunkte, ambulante Pflegedienste und die rund 1.270 Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung.“
Huml fügte hinzu: „Ich freue mich, dass im 2. Bevölkerungsschutzgesetz zunächst befristet bis Ende September weitere Erleichterungen für pflegende Angehörige und die Pflegebedürftigen vorgesehen sind. So können etwa Angehörige, wenn pandemiebedingt eine Versorgungslücke bei der Pflege zu Hause entsteht und sie daher der Arbeit fernbleiben müssen, bis zu 20 Tage lang das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung bezahlt bekommen.“
Das Gesetz sieht auch flexiblere Regelungen im Pflegezeit-und Familienpflegezeitgesetz sowie beim Entlastungsbetrag nach § 45b Elftes Buch Sozialbuch vor. Sofern der Entlastungsbetrag aus dem Jahr 2019 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 noch nicht für Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch genommen wurde, ist er über den 30.06.2020 hinaus bis zum 30.09.2020 übertragbar. Außerdem können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag auch für andere Hilfen einsetzen, wenn diese zur Überwindung von pandemiebedingten Versorgungsengpässen erforderlich sind.
Für häuslich versorgte Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 waren bereits zusammen mit dem (ersten) Bevölkerungsschutzgesetz vom 27.03.2020 Sonderregelungen zur Vermeidung von pandemiebedingten Versorgungsengpässen geschaffen worden (sog. COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz). Ab dem 01.04.2020 ist außerdem der Leistungsbetrag der sozialen Pflegeversicherung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei häuslicher Pflege (z.B. Einmalhandschuhe, Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel) auf 60 Euro pro Monat erhöht worden, zunächst ebenfalls befristet bis 30.09.2020.
Die Ministerin betonte: „Mein besonderer Dank gilt neben den beruflich Tätigen insbesondere auch den vielen häuslich Pflegenden, die sich auch in diesen schwierigen Zeiten um ihre Angehörigen gekümmert haben. Außerdem danke ich den vielen Ehrenamtlichen für ihre Unterstützung älterer und pflegebedürftiger Menschen.“
Pressemitteilung Bayerisches Gesundheitsamt