Do, 04.06.2020 , 10:18 Uhr

Corona in Bayern: Blasmusik in Biergärten ab 15. Juni wieder erlaubt

Ab dem 15. Juni darf auch in den bayerischen Biergärten wieder Blasmusik gespielt werden. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat bekannt gegeben, dass auch die Biergärten unter die allgemeine Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebes fallen. 

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat den richtigen Ton getroffen: Ab dem 15. Juni ist die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert-, und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs (bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen, bis zu 100 Gäste im Freien) möglich. Darunter fallen nun auch Biergärten, wie der Wirtschaftsminister am Mittwoch mitteilte.

Eine Nachricht, die unter anderem in Wolfsegg für große Freude sorgt: „Hubert Aiwanger sorgt dafür, dass nun endlich der richtige Takt vorgegeben wird“, sagt Andreas Schießl, Vorsitzender des örtlichen Musikvereins.

Auch Landtagsabgeordneter Tobias Gotthardt freut sich, dass nun „endlich Musik in die Sache gekommen ist“. Gotthardt, der selbst viele Jahre lang begeistert Trompete spielte, hat sich des Themas schnell angenommen und freut sich über die positive Entscheidung, für die sich Wirtschaftsminister Aiwanger in der Staatsregierung eingesetzt hatte. „Ich freue mich, dass sich der Einsatz ausgezahlt hat.“ So hat Gotthardt mit einem Brandbrief unter anderem Kunstminister Bernd Sibler und Innenminister Joachim Herrmann zu schnellen Schritten aufgefordert. Aiwanger setzte sich nun für die Musikanten ein.

Auch bei den Proben plädiert Gotthardt für schnelle Lockerungen: „Sie sind das Rückgrat der musikalischen Vereinsarbeit – und wir sollten der Blasmusik im Land wahrlich nicht das Genick brechen“. Nach österreichischem Vorbild hält Gotthardt Proben in Innenräumen für bis zu zehn Personen umgehend für möglich. Bei Einhaltung der Abstandsregeln sollten im Freien sogar Proben in voller Besetzung möglich sein.

 

 

Pressemitteilung Tobias Gotthardt / MB

 

 

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