Die entsprechenden Karten wurden an das Landratsamt Cham übermittelt. Als nächster Schritt erfolgt nun die vorläufige Sicherung des Gebiets durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises.
In den vorläufig gesicherten Gebieten gelten besondere Vorschriften. Handlungen, die die Hochwassersituation negativ beeinflussen könnten, sind nur nach einer Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt erlaubt. Dies betrifft insbesondere die Ausweisung neuer Baugebiete, das Errichten oder Erweitern von Gebäuden sowie Änderungen der Erdoberfläche. Zudem gibt es Einschränkungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und das Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern könnten. Auch das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen oder das Umwandeln von Auwald ist reglementiert.
Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets ist für fünf Jahre gültig und bildet die Grundlage für die spätere Festsetzung durch eine Rechtsverordnung. In diesem Verfahren wird die Öffentlichkeit durch Planauslegungen in den betroffenen Gemeinden beteiligt.
Weitere Informationen und Pläne zur vorläufigen Sicherung sind auf der Website des Landkreises Cham sowie im UmweltAtlas Bayern verfügbar.
Landratsamt Cham / FC