Prostitution ist in Cham allgemein verboten – doch in Corona-Zeiten sind die sogenannten „körpernahen Dienstleistungen“ natürlich besonders problematisch. Mit dem Infektionsschutz sind sie jedenfalls nicht wirklich vereinbar. Deshalb hat eine 26-Jährige, die in einem Chamer Hotel als Prostituierte ihre Dienste angeboten hat, auch die Polizei auf den Plan gerufen. Das Ergebnis: Mehrere Anzeigen wegen Verstößen gegen den Infektionsschutz und Ermittlungen wegen unerlaubter Prostitution.
Durch Ermittlungen der Polizei Cham konnte ein Fall unerlaubter Prostitution aufgedeckt werden. Eine 26-jährige bot ihre Dienste in einem Chamer Hotel an. Dies ist insofern problematisch, als dass Prostitution in Cham allgemein verboten ist. In Zeiten der Corona-Pandemie ist Prostitution im Sinne einer körpernahen Dienstleistung zudem nach der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verboten. Die 26-jährige war in Begleitung eines 23-Jährigen, bei welchem es sich mutmaßlich um ihren Zuhälter handelte. Gegen die Beiden wird nun wegen Unerlaubter Prostitution und Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmen ermittelt. Es konnten zudem noch zwei Männer ermittelt werden, die die Dienste der 26-Jährigen in Anspruch genommen hatten. Die beiden 28- und 30-Jährigen erwartet ebenfalls eine Anzeige wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie verließen ihre Wohnung ohne triftigen Grund und nahmen aktuell verbotene körpernahe Dienstleistungen in Anspruch.
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