Di, 05.10.2021 , 10:33 Uhr

Cham: K.O.-Tropfen in Disco verabreicht - Zeugen gesucht

In der Nacht auf Sonntag hat ein bislang unbekannter Täter in einer Discothek in Cham K.O.-Tropfen verabreicht. Die Polizei sucht Zeugen und weitere Geschädigte. Außerdem gibt sie Tipps, wie man sich vor einem solchen Angriff schützen kann.

In der Nacht zum Sonntag, 03.10.2021, wurden einer 20-jährigen Frau in eine Discothek durch einen bislang unbekannten Täter K.O.-Tropfen verabreicht. Zu weiteren Handlungen des Täters kam es laut der Polizei nicht.

Die Polizei Cham ermittelt und sucht weitere Geschädigte bzw. Zeugen. Diese werden gebeten, sich unter der Tel. 09971/8545-0 bei der Polizei zu melden.

Die Polizeiinspektion Cham möchte Sie mit nachfolgenden Hinweisen auf die Problematik „K.O.-Tropfen“ aufmerksam machen und Sie vor eventuellen Straftaten bzw. gesundheitlichen Risiken schützen.

 

Was sind „K.O.-Tropfen“?

 „K.O.-Tropfen“ sind Substanzen, die bei Einnahme zu starken Bewusstseinsstörungen, bis hin zu Willenlosigkeit bzw. Bewusstlosigkeit, führen können.

Als gebräuchlichste Substanz ist „Liquid Ecstasy“ (GHB) zu nennen. Allerdings kommen auch andere Mittel zur Verwendung.

Eine Überdosierung kann, auch verstärkt durch den gleichzeitigen Konsum von Alkohol, zu schweren Gesundheitsstörungen (Atemnot, Koma) bis hin zum Tod führen.

 

Wie wirken „K.O.-Tropfen“?

 Die Wirkung ist abhängig von der Verfassung des Opfers und der Dosierung. Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol bzw. anderen Drogen einzustufen.

Nach der Einnahme treten oft Übelkeit und Schwindel auf. Diese Zustände können mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen verwechselt werden! Eine feststellbare Willenlosigkeit führt oftmals in eine Bewusstlosigkeit. Nach dem Aufwachen kann sich das Opfer entweder nicht oder nur bruchstückhaft an das Geschehene erinnern.

 

Wie werden „K.O.-Tropfen“ verabreicht?

 Die meisten Mittel sind in flüssiger Form erhältlich und werden, in einem unbeaufsichtigten Moment, dem Getränk des Opfers beigegeben. Durch den fehlenden bzw. geringen Eigengeschmack der Substanzen ist eine Geschmacksveränderung kaum feststellbar.

 

Wie kann ich mich schützen?

 


Vorsicht und Hilfe sind insbesondere nötig, wenn der Freundin/dem Freund plötzlich übel wird und Unbekannte sich scheinbar um sie/ihn kümmern oder aus dem Raum führen wollen!

PI Kelheim/MB

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