Das Abbrennen von Feuerwerk ist in Schutzgebieten grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch an Silvester. Die Behörde weist darauf hin, dass Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Vergangenes Jahr kam es trotz Verbot zu Vorfällen, bei denen nicht nur geböllert, sondern auch Müll in der Regentalaue hinterlassen wurde.
Feuerwerke lösen bei Wildtieren Panik aus. Diese Fluchtreaktion führt zu einem hohen Energieverbrauch, der im Winter aufgrund von knappen Futterressourcen kaum kompensiert werden kann. Das schwächt die Tiere erheblich und macht sie anfälliger für Krankheiten oder den Tod. Die Behörde erklärt, dass solche Störungen die Überlebenschancen der Tiere drastisch reduzieren können.
Die Untere Naturschutzbehörde bittet die Bürger um Rücksichtnahme, besonders zum Jahreswechsel. Wer Verstöße beobachtet, sollte nicht wegsehen, sondern die Vorfälle der Polizei melden. Nur durch gemeinsames Handeln kann die Ruhe in Naturschutzgebieten gewahrt und die Tierwelt geschützt werden.
Landratsamt Cham / TK