Fast drei Jahre konnte sich ein heute 50-jähriger Rumäne der Strafvollstreckung entziehen. Am Mittwochabend (6. Februar) ging er Fahndern der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen doch ins Netz.
Im Fernreisezug von Prag nach München kontrollierten Bundespolizisten den Mann. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten sie einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg aus dem Jahr 2016 fest.
Das Amtsgericht hatte den Rumänen im Juni 2016 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 75 Euro, ersatzweise fünf Tage Haft verurteilt. Statt die Strafe zu bezahlen oder die Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten, zog es der Verurteilte aber vor, unterzutauchen.
Nun hatte ihn der Arm des Gesetztes doch noch erreicht.
Da er die Geldstrafe zuzüglich 73 Euro nicht bezahlen konnte, lieferten ihn die Beamten der Bundespolizei am Donnerstagvormittag in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.
Neben dem Haftbefehl war der 50-Jährige auch zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen Wohnungseinbruchdiebstahls gegen den Mann.
Da der Rumäne bei seiner Verhaftung ein Springmesser mit einer Klingenlänge von über 8,5 Zentimeter mitführte, erwartet ihn zudem eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Pressemitteilung Bundespolizei Waldmünchen
Foto: Bundespolizei