Mi, 14.10.2020 , 14:08 Uhr

Cham: Falschgeld bei Kontrolle aufgefunden

Die Polizeiinspektion Cham berichtet von einer Kontrolle, bei der am Dienstag (13.10.) Falschgeld gefunden wurde. Die Falschgeld-Banknoten im scheinbaren „Wert“ von 10.000 Euro haben Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald bei einem 26-jährigen Autofahrer aus dem Landkreis München gefunden. Er wurde festgenommen. In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor Konsequenzen, die es geben kann, wenn man sogenannte „veränderte Banknotenabbildungen“ erwirbt, um diese wieder in den Verkehr zu bringen.

Der Polizeibericht

Am Dienstagnachmittag kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald einen 26-jährigen Pkw Fahrer aus dem Landkreis München in Cham im Ortsteil Janahof. Im Fahrzeug fanden die Beamten ca. 10.000 Euro Falschgeld.

Dabei handelt es sich um Veränderte Banknotenabbildungen, zu denen auch sogenannte „Prop Copy“ oder auch Movie-Money-Noten gehören.

Die Noten weisen in der Regel keine Imitation der Sicherheitsmerkmale auf und können daher leicht durch die Prüfmethode „Fühlen-Sehen-Kippen“ als falsch identifiziert werden. Die Mehrzahl solcher Stücke wird dennoch als grundsätzlich im Zahlungsverkehr verwechselbar eingestuft.

Deshalb wurde er vorläufig festgenommen und die Falsifikate sichergestellt. Ebenfalls sichergestellt haben die Fahnder ein Schlagwerkzeug, welches der Tatverdächtige in seinem Fahrzeug mitführte.

Nach Einbindung der sachleitenden Staatsanwaltschaft Regensburg wurde auch die  Wohnung des Mannes im Landkreis München durchsucht. Auch hier fanden die Beamten falsche Banknoten im mittleren fünfstelligen Bereich.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg wieder entlassen. Die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verbrechens der Geldfälschung führt die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg in enger Abstimmung mit der Falschgeldzentralstelle des Bayerischen Landeskriminalamtes.

Die Polizei Oberpfalz und auch das Bayerische Landeskriminalamt warnen eindringlich vor der Verwendung von „PropCopy“ bzw. Veränderten Banknotenabbildungen im Zahlungsverkehr. Geldfälschung ist ein Verbrechen und wird mit hohen Strafen geahndet.

dpa

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