Bei der Schwerpunktkontrolle wurden ankommende und abfahrende Busse und Bahnen überprüft.
Insgesamt wurden 108 Fahrgäste kontrolliert, wovon neun Personen keinen Nachweis vorlegen konnten. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.
Seit 24.11.2021 gilt die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr und damit auch in der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham (VLC). Fahrgäste müssen auf Verlangen einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss mindestens einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzeigen. Selbsttests sind nicht gültig. Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler sind von der Nachweispflicht befreit.
Es erfolgen laufende Kontrollen durch das Betriebspersonal. Weitere Schwerpunktkontrollen an verschiedenen Orten im Landkreis werden folgen.
Landratsamt Cham / MB