Außengastronomie und Beherbergungsbetriebe im Landkreis Cham können ab Freitag öffnen. Das hat das Landratsamt am heutigen Donnerstag mitgeteilt. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat die geplanten Öffnungsschritten genehmigt.
Damit kann ab Freitag, 21. Mai die Außengastronomie mit Termin und Test öffnen. Beherbergungsbetriebe dürfen Gäste aufnehmen und diesen gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.
Es dürfen Theater, Konzerthäuser und Kinos sowie weitere touristische Angebote wie Seilbahnen öffnen und Führungen stattfinden. Nötig ist jeweils ein Testnachweis beziehungsweise ein Impf- oder Genesenennachweis. Auch Freibäder können mit Termin und Test für Besucher öffnen. Kontaktfreier Sport ist dann unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen auch im Innenbereich möglich. Unter freiem Himmel dürfen nun auch Gruppen von bis zu 25 Personen mit Testnachweis Kontaktsport treiben. Bei Sport- und Kulturveranstaltungen im Freien sind bis zu 250 Zuschauern zugelassen. Laien- und Amateurensembles dürfen wieder proben. In der Regel sind Schutz- und Hygienekonzepte mit Testnachweisen und Kontaktdatenerfassung nötig.
Bereits heute Donnerstag, 20. Mai, 00:00 Uhr, ist die nächtliche Ausgangssperre weggefallen; es können sich zwei Hausstände mit maximal fünf Personen treffen, die Schulen und Kitas sind offen, körpernahe Dienstleistungen sind zulässig, im Einzelhandel ist bei „Click & Meet“ kein Test mehr nötig und erste Erleichterungen für Kulturstätten, den Sport und die außerschulische Bildung sind in Kraft.
Landrat Franz Löffler wendet sich an die Bürgerinnen und Bürger: „Wir haben alle zusammen lange für den Rückgang der Zahlen und die jetzt wiedergewonnenen Freiheiten gekämpft. Lassen Sie uns auch weiter alle zusammen so verantwortungsbewusst handeln. Ich setze darauf, dass wir auch noch unter 50 kommen!“
Die Öffnungsschritte enden, wenn die Regelungen der Notbremse wieder gelten würden. Das ist dann der Fall, wenn der RKI-Inzidenzwert für den Landkreis Cham an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreiten würde. Nach einer entsprechenden Bekanntmachung des Landratsamtes würden die verschärften Regeln dann ab dem übernächsten Tag („Tag 5“) gelten.
Quelle: Landratsamt Cham / KH