Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Beschwerde der Eltern von Tennessee Eisenberg abgelehnt. Damit bestätigten die Richter eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg. Dort hatte man keinen Anlass dafür gesehen, eine Anklage gegen die Polizisten zu erheben, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in Notwehr gehandelt hatten. Tennessee Eisenberg hatte im April 2009 zunächst einen Mitbewohner und dann auch mehrere Polizisten mit einem Messer bedroht. Zwei Beamte hatten daraufhin Schüsse auf den 24-jährigen Studenten abgefeuert. 12 Kugeln trafen ihn tödlich. Der Anwalt der Eltern überlegt jetzt, den Fall dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vorzulegen.
TaH