Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundestag eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal und weitere Krisenregelungen beschlossen. Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Am Nachmittag soll darüber auch noch der Bundesrat in einer Sondersitzung abschließend entscheiden.
Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen.
Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können.
Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen.
In seiner ersten Bundestagsrede als Gesundheitsminister sagte Karl Lauterbach, die Ampel-Koalition habe sich Vieles vorgenommen. «Aber das oberste Ziel ist für uns der Schutz der Bevölkerung in dieser Gesundheitskrise. Wir werden daher alles tun, um diese Krise so schnell wie möglich zu beenden.» Dafür werde die Regierung eng mit den «konstruktiv gewählten Teilen der Opposition» zusammenarbeiten. «Diese Pandemie ist eine Aufgabe für uns alle. Das ist keine Gelegenheit für Parteipolitik.»
Lauterbach sagte mit Blick auf die neuen Maßnahmen: «Wir geben das Instrument, was notwendig ist, lokal, aber auch bundesweit, die Delta-Welle zu brechen und die Omikron-Welle so gut, wie wir können, zu verhindern.» Der Gesundheitsminister betonte: «Bei der Inzidenz, die wir derzeit haben, ist die einzige Alternative zur Schließung von Restaurants und kulturellen Einrichtungen oft die, dass Ungeimpfte dort nicht hineinkommen.» Bis Weihnachten müsse die Delta-Welle so weit wie möglich zurückgedrängt werden. Familientreffen müssten nicht nur stattfinden können, «sondern sicher stattfinden können».
Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen forderte die Länder auf, die Maßnahmen auch konsequent umzusetzen. «Der Staat darf sich nicht lächerlich machen. Es muss durchgesetzt werden, was beschlossen wird, ansonsten wird Politik und der Staat als Ganzes unglaubwürdig.»
Sprecher der CDU/CSU kritisierten, dass es keine Rückkehr zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite gebe. Auch jetzt erhielten die Länder nicht alle nötigen Befugnisse, sagte der CDU-Abgeordnete Volker Ullrich. «Wir brauchen jetzt die volle Handlungsfähigkeit des Staates.» Sein Parteikollege Erwin Rüddel warnte: «Ständige Änderungen und Reparaturarbeiten inmitten einer ohnehin dramatischen Lage bewirken nur wachsende Verunsicherung in der Bevölkerung und eine abnehmende Bereitschaft, sich an die Regeln zu halten.»
Für die Linke kritisierte Susanne Ferschl, dass zu wenig für die unter starkem Druck stehenden Pflegekräfte getan werde. «Die neue Bundesregierung bringt innerhalb von vier Tagen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Weg, kann sich aber nicht auf eine Prämie für Pflegekräfte verständigen.» Für diese gebe es noch nicht einmal ein minimales Dankeschön. «Das ist peinlich.»
Während der Debatte rief Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) wiederholt dazu auf, die Maske im Plenarsaal richtig über Mund und Nase zu tragen. Dies zielte auf die AfD-Fraktion, deren Abgeordnete Christina Baum die Aufforderung aber demonstrativ missachtete. Fraktionschef Tino Chrupalla kritisierte die Corona-Maßnahmen scharf: «Die Stabilität unserer Gesellschaft ist durch die Unverhältnismäßigkeit politischer Zwangsmaßnahmen deutlich strapaziert.» Lauterbachs Rede sei «Demagogie» gewesen.
Der Änderung des Infektionsschutzgesetzes sollte später am Freitag auch noch der Bundesrat in einer Sondersitzung zustimmen.
Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen müssen bis Mitte März 2022 Nachweise über vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen – oder eine Arzt-Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen das ab dann von vornherein.
Über Ärzte hinaus dürfen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte Menschen ab 12 Jahren impfen. Voraussetzungen sind eine Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder die Einbindung in mobile Impfteams.
Bei sehr kritischer Lage können die Länder ohnehin schon härtere Vorgaben für Freizeit oder Sport anordnen, aber keine Ausgangsbeschränkungen oder pauschalen Schließungen von Geschäften und Schulen. Nun wird präzisiert, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind – besonders im Sport mit größerem Publikum. Schließungen etwa in der Gastronomie sind möglich, aber nicht von Fitnesscentern und Schwimmhallen.
Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der «epidemische Lage von nationaler Tragweite» am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können nun bis zum 19. März verlängert werden.
Für Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen wurden schon Testpflichten festgelegt. Nun wird präzisiert, dass Patienten und «Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten» nicht als Besucher gelten. Das gilt zum Beispiel für Eltern beim Kinderarzt oder Helfer bei Menschen mit Behinderung.
Kliniken erhalten wieder Ausgleichszahlungen – etwa für frei gehaltene Betten oder Belastungen durch Patientenverlegung.
Es wird ermöglicht, das schon bis Ende März verlängerte Kurzarbeitergeld aufzustocken. Ab dem vierten Bezugsmonat werden 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt – wenn ein Kind im Haushalt lebt, 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 und mit Kind 87 Prozent geplant. Dies gilt für Beschäftigte, die bis Ende März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten.
Teil des Gesetzes ist auch eine Änderung bei der Masern-Impfpflicht, die seit März 2020 für Neuaufnahmen in Kitas und Schulen gilt. Die Frist zur Vorlage von Impfnachweisen für Kinder, die davor schon in den Einrichtungen waren, wird nun bis Ende Juli 2022 verlängert.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Maßnahmenpaket im Kampf gegen die Coronapandemie begrüßt. Holetschek betonte am Freitag in München: „Die berufsbezogene Impfplicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern kann nun kommen. Damit können wir die vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft noch besser schützen. Es ist wichtig, dass Bund und Ländern hier der Schulterschluss gelungen ist.“
„Dies kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Wir müssen nun auch bei der allgemeinen Impfpflicht schnell vorankommen. Das ist einerseits entscheidend, damit wir die Pandemie endlich hinter uns lassen können. Es ist aber nicht zuletzt auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege, die mit ihrer Arbeit täglich allerhöchsten Einsatz für unsere Gesellschaft bringen und in den vergangenen 20 Monaten die Hauptlast der Pandemie getragen haben!“ – Klaus Holetschek, Gesundheitsminister
Der Minister fügte mit Blick auf die weiteren Entscheidungen hinzu: „Wichtig ist insbesondere: Die Länder haben nun weiterhin den dringend benötigten Spielraum bei der Pandemiebekämpfung. Die aktuell in Bayern bereits getroffenen, strikten Maßnahmen zeigen an vielen Stellen erste Erfolge. Umso wichtiger ist, dass uns hierfür eine klare gesetzliche Grundlage erhalten bleibt, um diese Erfolge nicht zu gefährden.“
Das Gesetzespaket sieht unter anderem vor, dass Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern bis zum 15. März 2022 einen Corona-Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen müssen. Auch sieht der Handlungskatalog vor, Sportveranstaltungen mit größerem Publikum, Versammlungen sowie Messen und Kongresse bei drohender Überlastung des Gesundheitssystems zu untersagen und gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen zu schließen. Schutzmaßnahmen, die vor dem 25. November erlassen wurden, können nun bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben.
Hierzu sagte Holetschek: „Die neue Regelung bringt die Länder in eine komplizierte Lage: Erlaubt die Situation die Aufhebung von Maßnahmen, die vor dem 25.11.2021 beschlossen worden sind, muss dies nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch geschehen. Verschärft sich die Lage aber wieder, können diese Maßnahmen gegebenenfalls nicht erneut beschlossen werden, auch wenn sie nötig wären. Das ist paradox!“
Bayerisches Gesundheitsministerium/dpa/MB