Do, 02.12.2021 , 14:54 Uhr

Corona-Pandemie

Beschlüsse nach Bund-Länder-Treffen: 2G im Handel; Kontaktbeschränkungen

Die vierte Corona-Welle muss gebrochen werden - da sind sich Bund und Länder einig. Dafür wurden bundesweite Beschlüsse getroffen, die von den Ländern noch verschärft werden können. Über mögliche Verschärfungen will das Bayerische Kabinett morgen diskutieren. Dann könnte es ab diesem Wochenende bereits Geisterspiele in den Fußballstadien geben.

Bundesweit 2G für Geschäfte und Freizeitveranstaltungen

n Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bekommen Zugang künftig nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Infektion Genesene. Die in einigen Ländern schon geltende 2G-Regel soll nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Donnerstag bundesweit ausgeweitet werden und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten.

 

Strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Auf nicht gegen das Coronavirus Geimpfte kommen in ganz Deutschland strenge Kontaktbeschränkungen zu. Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, seien auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken, heißt es in einem Bund-Länder-Beschluss vom Donnerstag. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres seien ausgenommen.

 

Bei hohen Inzidenzen – Teilnehmergrenze bei Feiern und Clubschließung

In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100 000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.

Clubs und Diskotheken werden bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen. Dies gilt auch ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner.

 

Starke Zuschauer-Einschränkung bei Großveranstaltungen

Eindämmung der Corona-Pandemie wird die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15 000 sein, wie Bund und Länder am Donnerstag beschlossen haben.

 

Maskenpflicht für Schulen soll generell gelten

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll in den Schulen generell eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen gelten, auch dort, wo das bisher nicht der Fall ist. Das beschlossen Bund und Länder bei ihren Beratungen am Donnerstag.

 

Verkauf von Feuerwerk an Silvester verboten

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. An publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) sagte am Donnerstag, Bund und Länder hätten eine entsprechende Regelung wie im vergangenen Jahr beschlossen. An Silvester soll es ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen geben. Das entscheiden jedoch letztendlich die Kommunen.

 

Mögliche Impfpflicht

Bund und Länder begrüßen es zudem, dass der Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Der Ethikrat soll bis Ende des Jahres eine Empfehlung ausarbeiten. Dann soll möglicherweise eine allgemeine Impfpflicht ab Februar kommen. Der Bund sagt in dem Beschlusspapier zu, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen auf den Weg zu bringen.

30 Millionen Impfungen sollen bis Weihnachten verabreicht werden.

 

Keine Einigung bei Fußballspielen

Während einige Bundesländer wie Sachsen und Bayern für Geisterspiele plädierten, haben sich andere dagegen ausgesprochen.

 

Apotheker und Zahnärzte dürfen künftig impfen

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen künftig auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen das Virus vornehmen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen deutlich ausweiten, heißt es in einem Beschluss von Bund und Ländern vom Donnerstag.

 

Was bedeuten die neuen Regelungen für Bayern?

Viel wird sich für Bayern nicht ändern. Zwar sinken die Zahlen wieder, jedoch wolle man die bundesweiten Regelungen umsetzen und eventuelle Verschärfungen, wie beispielsweise Geisterspiele, am morgigen Freitag im Bayerischen Kabinett diskutieren und beschließen.

 

 

Hier die Beschlüsse der Bundesregierung

Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng miteinander verbunden.

Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem entlastet wird. Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

dpa/JM/Bundesregierung

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