Zum Auftakt seines Prozesses hat ein 58 Jahre alter Mann zugegeben, seine Ex-Freundin in Niederbayern erstochen zu haben. Den Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft bestritt der 58-Jährige jedoch am Mittwoch vor dem Landgericht Regensburg. Er habe die 53-Jährige Mitte Mai zur Rede stellen wollen, gab der Zimmerer aus Bogen zu Protokoll. Dabei habe er sich nachts an das Haus angeschlichen, die Terrassentür eingeschlagen und ein Messer von dem Kaminsims genommen.
Als ihn die Frau in dem dunklen Wohnzimmer entdeckte, habe sie ihm gesagt, dass sie ihn nicht mehr haben wolle und die Polizei rufen werde. Sie sei dann ins Schlafzimmer gerannt und habe nach ihrem Handy gegriffen. «Dann ist es passiert, dann habe ich zugestochen», sagte der Angeklagte. Die Verteidigung geht von Totschlag aus, weil ihrer Darstellung nach keine Mordabsicht vorgelegen habe. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch von einem heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen und zur Verdeckung einer Straftat überzeugt.
Nach der Tat war der damals 57-Jährige zu seinem Bienenhaus geflüchtet und hatte versucht, sich zu erhängen. Als er die Schlinge bereits um den Hals gelegt hatte, habe er seine Schwester angerufen und ihr die Tat geschildert. Dann habe er die Polizei alarmiert. Zu diesem Zeitpunkt waren die Beamten aber bereits auf der Suche nach dem Zimmerer. «Als ich die Autos hörte, wusste ich, dass es die Polizei ist und bin gesprungen», sagte der Mann mit tränenerstickter Stimme. Die Beamten schnitten den Bewusstlosen los und retteten ihm so das Leben.
Jahrelang hatte das Paar in dem Haus in Bogen mit seinen sechs großen Hunden gelebt. Wenige Tage vor der Bluttat hatte sich die Frau jedoch von dem Zimmerer trennen wollen. Dabei war es auch zu einem handfesten Streit gekommen, in dessen Zuge der Angeklagte seine Ex-Freundin geschlagen haben soll. Ein Gericht hatte deswegen ein Kontaktverbot verfügt. Nur wenige Stunden nachdem der Gerichtsvollzieher dem Mann den Beschluss übergab, kam es zu der tödlichen Attacke.
Der Prozess wird an diesem Freitag fortgesetzt. Mit einem Urteil der Schwurgerichtskammer wird noch vor Weihnachten gerechnet.
dpa/lby