Mi, 19.05.2021 , 10:51 Uhr

Bistum Regensburg: Erstes Treffen der Missbrauchskommission

Am Montag, 17. Mai 2021, tagte zum ersten Mal die Aufarbeitungskommission des Bistums Regensburg zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche. Das Bistum Regensburg wollte zuerst eigentlich gar keine solche Kommission errichten, hatte sich dann aber vergangene Woche doch anders entschieden. 

Das katholische Bistum Regensburg hat nach einigem Hin und Her eine Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Kirche eingerichtet. Am Montag hat sich das Gremium zum ersten Mal getroffen. Laut dem Bistum habe es zuvor mehrmonatige Vorbereitungen und entsprechende Gespräche mit dem Büro des Unabhängigen Beauftragen für sexuellen Missbrauch der Bundesregierung gegeben.

Die Kommission übernimmt das Anliegen, Vorwürfe sexuellen Missbrauchs gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Regensburg aufzuarbeiten.

Die Kommission soll als unabhängiges Gremium Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen Mitarbeiter des Bistums Regensburg aufarbeiten. Ihr gehören acht Mitglieder und vier ständige Gäste an, den Vorsitz hat der Präsident des Landgerichts Regensburg, Horst Böhm.

Bereits im Jahre 2016 hatte das Bistum Regensburg verschiedene Aufarbeitungsgremien eingerichtet, deren Arbeit sich im Wesentlichen auf die Klärung von Anschuldigungen richtete, die von ehemaligen Schülern der Domspatzen-Einrichtungen erhoben wurden.

In der Vergangenheit hatte es einige Verwirrung um die Regensburger Aufarbeitungspläne gegeben. Zunächst hatte es – bis noch in die vergangene Woche hinein – geheißen, das Bistum mit seinem konservativen Bischof Rudolf Voderholzer wolle gar keine Kommission einrichten und verhandle mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, über einen Sonderweg. Rörig gab dagegen auf Anfrage an, von diesen Verhandlungen nichts zu wissen. Kurz darauf gab das Bistum dann bekannt, dass die Kommission eingerichtet sei und unmittelbar vor ihrer ersten Sitzung stehe.

Vor rund einem Jahr hatte der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) sich auf eine «Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland» geeinigt und beschlossen, unabhängige Aufarbeitungskommissionen in allen 27 Bistümern einzusetzen.

 

Bistum Regensburg/dpa/MB

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