Zollbeamte haben einen aus Tschechien kommenden Klein-LKW aus dem Verkehr gezogen. Bei der Überprüfung des Transporters entdeckten die Zöllner im hinteren Bereich der Ladefläche 15 Fässer a 50 Liter Bier. Das sind insgesamt 750 Liter Bier. „Das Bier ist für mich und zwei Kumpels“, so der Fahrer. Erlaubt sind aber nur 110 Liter Bier für private Zwecke. Den Schmuggler erwartet jetzt eine Anzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Biersteuergesetz.
Innerhalb der EU können für den persönlichen Bedarf innerhalb der folgenden Mengen abgabefrei mitgebracht werden:
10 Liter Spirituosen
20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein)
60 Liter Schaumwein
110 Liter Bier
JE