Im Landkreis Schwandorf wurde bei einem Bienenbestand nahe der Ortschaft Stockenfels (Stadt Nittenau) die Amerikanische Faulbrut festgestellt, eine für Bienen gefährliche Tierseuche. Das Landratsamt Schwandorf hat das Gebiet um Stockenfels im Radius von etwa 2 Kilometern per Allgemeinverfügung zum Sperrbezirk erklärt. Ein Teil des Gebietes erstreckt sich auch auf den Landkreis Regensburg, und zwar im Bereich der Ortschaft Marienthal (Markt Regenstauf).
Alle Bienenstände und alle Bienenvölker in den Sperrbezirken müssen unverzüglich durch das Veterinäramt untersucht werden. Daher sind alle Bienenhalter im Sperrbezirk dazu verpflichtet, sich mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen und ihre Adresse und den Standort ihrer Bienenvölker anzugeben Kontakt: E-Mail: veterinaeramt@landratsamt-regensburg.de, Tel.: 0941 4009-520.
Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Aus den Bienenständen dürfen weder Völker noch einzelne lebende oder tote Bienen, aber auch keine Waben, Wachs, Honig, Futtervorräte oder benutzte Gerätschaften entfernt werden. Es dürfen auch keine Bienenvölker oder Bienen von außen in den Sperrbezirk gebracht werden. Von Bienen nicht mehr besetzte Waben sind dicht verschlossen zu halten. Die Anordnungen werden wieder aufgehoben, sobald das Veterinäramt festgestellt hat, dass die Bienenseuche erloschen ist.
Nähere Informationen zu den Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Die Karte und die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regensburg finden Sie auf der Landkreis-Homepage.
Weitere Informationen zur Amerikanischen Faulbrut (AFB) finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
PM Landkreis Regensburg