Mi, 31.01.2024 , 14:51 Uhr

Bezahlkarte bundesweit angekündigt

Bezahlkarte für Geflüchtete: Bayern will im März testen

Im Sommer soll bundesweit die Bezahlkarte für Geflüchtete kommen. Bayern hat bereits Ende 2023 einen eigenen Weg angekündigt und will das Konzept im März testen – unter anderem in Straubing.

Ein Teil der staatlichen Leistungen für Asylbewerber in Deutschland wird künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bereitgestellt und nicht mehr als Bargeld ausgezahlt. 14 von 16 Bundesländern einigten sich dazu auf gemeinsame Standards für ein Vergabeverfahren, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Wie der hessische Ministerpräsident und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte, gehen Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege, wollen die Bezahlkarte aber ebenfalls einführen.

 

Bayern: Test im März

Bayern setzt bei der geplanten Bezahlkarte für Geflüchtete trotz einer Einigung von 14 anderen Bundesländern weiter auf einen Sonderweg – und will sein Modell im März erstmals testen.

«Während die gemeinsame Ausschreibung der anderen Bundesländer noch nicht einmal gestartet ist, sind wir bereits mitten im Vergabeverfahren», sagte Sandro Kirchner (CSU), Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, am Mittwoch in München. Zudem sei «nicht gesichert, dass alle teilnehmenden Bundesländer dann auch in der Umsetzung die Bargeldauszahlung maximal begrenzen, so wie Bayern dies umsetzen will und wird». Zuvor hatte der Radiosender Antenne Bayern berichtet.

Nach den Plänen von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) soll die Bezahlkarte im Freistaat bis Sommer schon flächendeckend eingeführt werden. Dabei sollen Bargeldabhebungen auf das rechtlich gebotene Minimum beschränkt werden. Vier Modellkommunen – die Stadt Straubing sowie die Landkreise Günzburg, Fürstenfeldbruck und Traunstein – sollen schon ab März die geplante Bezahlkarte ausprobieren. Der Zuschlag für den Auftrag dazu soll laut Ministerium möglichst bis Ende Februar erteilt werden.

In einigen Kommunen wurden bereits in Modellversuchen Bezahlkarten für Flüchtlinge eingeführt, mit denen sie staatliche Leistungen als Guthaben erhalten, aber nicht mehr als Bargeld – zum Beispiel seit Dezember 2023 im Landkreis Greiz in Thüringen.

 

Keine Überweisung ins Ausland möglich

Solche Bezahlkarten soll unter anderem Schutzsuchenden die Möglichkeit nehmen, Geld aus staatlicher Unterstützung in Deutschland an Angehörige und Freunde im Herkunftsland zu überweisen. «Über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen entscheidet jedes Land selbst», teilte Rhein mit. Die Bezahlkarte ohne Kontobindung sei grundsätzlich in allen Branchen einsetzbar, aber nicht im Ausland. Auch Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland seien nicht vorgesehen. Leistungsberechtigte sollen den Stand ihres eigenen Guthabens einsehen können.

«Mit einer Bezahlkarte werden Bargeldauszahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber weitgehend entbehrlich», sagte der Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD). Das minimiere den Verwaltungsaufwand der Kommunen. «Gleichzeitig wollen wir den Menschen mit Bleibeperspektive die Aufnahme einer regulären Arbeit erleichtern, sie sollen möglichst rasch aus dem Transferleistungsbezug herauskommen», sagte er.

 

Anreize für illegale Migration senken

Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten sich im November 2023 darauf verständigt, dass Asylbewerber in Deutschland mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bekommen sollen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte daraufhin Vorschläge für bundesweite Mindeststandards erarbeitet. Bei der geplanten Ausschreibung geht es vor allem um einen gemeinsamen Dienstleister für die technische Infrastruktur.

Rhein sieht in der Einführung der Bezahlkarte einen wichtigen Schritt, um Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu senken. «Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität», erklärte er.

 

Asylbewerber erhalten gesetzlich festgelegte Regelleistungen und darüber hinaus besondere Unterstützung, etwa im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft. In einigen Kommunen wurden bereits in Modellversuchen Bezahlkarten für Flüchtlinge eingeführt, mit denen sie staatliche Leistungen als Guthaben erhalten, aber nicht mehr als Bargeld. So beispielsweise seit dem Dezember 2023 im Landkreis Greiz in Thüringen.

Auch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine waren nach dem Angriff auf ihr Land am 24. Februar 2022 zunächst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt worden. Seit Juni 2022 sind sie in die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (vormals Hartz IV, jetzt Bürgergeld) integriert. Neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten den Angaben zufolge weiter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bis ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Ende 2022 hatten rund 482 300 Menschen nach Angaben des Statistischen Bundesamts Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, Zahlen für 2023 liegen bisher nicht vor.

 

dpa / MB

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