Mi, 12.07.2017 , 17:04 Uhr

Bernhardswald: Einbruchserie geklärt – dringend Tatverdächtiger in U-Haft

Bei der Aufklärung der seit Mitte Juni andauernden Einbruchsserie in Bernhardswald ist der Polizeiinspektion Regenstauf mit einer Festnahme am gestrigen Dienstag, 11.07.2017, ein wichtiger Ermittlungserfolg gelungen.

Dem 18-jährigen mutmaßlichen Täter aus dem Landkreis Regensburg können aus polizeilicher Sicht insgesamt acht vollendete bzw. versuchte Einbrüche in Bernhardswald nachgewiesen werden. Konkret werden ihm Einbrüche oder Einbruchsversuche in eine Metzgerei, in das Vereinsheim des TSV Bernhardswald, in die Grundschule und den Kindergarten Bernhardswald sowie in einen Supermarkt vorgeworfen. Zwei Objekte suchte er mehrmals auf. Der Tatverdächtige hatte es hauptsächlich auf etwas Essbares abgesehen. In einem Fall entwendete der mutmaßliche Täter einen mittleren dreistelligen Bargeldbetrag. Der angerichtete Gesamtschaden liegt jedoch um ein Vielfaches höher und wird auf knapp 14.000 Euro geschätzt.


Foto: Sichergestellte Tatwerkzeuge

In allen Fällen stieg  der Tatverdächtige zur Nachtzeit in die Objekte ein. Hierzu hebelte er die Zugangstüren oder  Fenster der Gebäude auf bzw. schlug die Fensterscheiben ein. Nach allen Einbrüchen gelang dem Täter unerkannt die Flucht.

Durch besonders zeit- und personalintensive Ermittlungen der Polizeiinspektion Regenstauf konnte nun ein 18-jähriger Arbeitsloser  ermittelt und festgenommen werden. Zudem gelang es, im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen das mutmaßliche Aufbruchswerkzeug aufzufinden und dies zu beschlagnahmen. Der Beschuldigte, der die Einbrüche in seiner Vernehmung bereits einräumte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg am Mittwoch, 12.07.2017, dem Haftrichter am Amtsgericht Regensburg vorgeführt. Dieser ordnete eine Untersuchungshaft gegen den jungen Mann an. Der 18-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und werden durch die Polizeiinspektion Regenstauf weitergeführt. Unter anderem gilt es zu klären, ob der Festgenommene für weitere Straftaten verantwortlich ist.

PM/MF

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