Der Stadtrat hat am 29. April 2014 den Bebauungsplan Nr. 145 – Donaumarkt, der sich auf das Gebiet zwischen dem St.-Georgen-Platz, der Ostengasse, der Klostermeyergasse und der Donaulände erstrecken soll, als Satzung beschlossen.
Der Beschluss über den Bebauungsplan wird am 12. Mai 2014 im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt gegeben. Damit tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Bürgerinnen und Bürger können sich im Stadtplanungsamt im Neuen Rathaus, D.-Martin-Luther-Straße 1, über den Bebauungsplan informieren. Während der regulären Öffnungszeiten haben sie die Möglichkeit, den Bebauungsplan und seine Begründung sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung einzusehen und sich diese erläutern zu lassen: Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und 15 bis 17.30 sowie Freitag von 8.30 bis 12 Uhr.
Die Stadt weist darauf hin, dass gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches Verletzungen der Verfahrens- und Formvorschriften oder Mängel bei der Abwägung bis spätestens ein Jahr nach der Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht werden müssen. Dabei muss der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, dargelegt werden.
Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile, die sich aus dem Bebauungsplan ergeben, müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie eingetreten sind, schriftlich bei der Stadt vorliegen.
pm