Am Mittwoch, den 25.03.2015, fanden als Teil einer bayernweiten Aktion im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz besondere mobile und stationäre Kontrolleinsätze statt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls.
Der Wohnungseinbruchdiebstahl ist eine Erscheinungsform der Diebstahlskriminalität, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung massiv beeinträchtigt und die Polizei derzeit leider nahezu täglich beschäftigt.
Um dieses Kriminalitätsphänomen, aber auch die Einbruchskriminalität in gewerbliche Objekte sowie die Kraftfahrzeug- und Betäubungsmittelkriminalität effektiv und nachhaltig zu bekämpfen, waren heute, in der Zeit von 16.00 Uhr – 22.00 Uhr, in der gesamten Oberpfalz eine Vielzahl von Beamtinnen und Beamten eingesetzt. Flächendeckend führten sie u. a. stationäre und mobile Kontrollen an Ausfallstraßen, internationalen Verkehrswegen, Raststätten und Tankanlagen durch. Im Grenzbereich wurden auch die Ausweichstrecken sowie Busse und Züge in die Kontrollen mit einbezogen.
Die größte Kontrollstelle wurde heute von 16.00 Uhr – 22.00 Uhr, auf der BAB A 6, auf dem Parkplatz Ulrichsberg in Fahrtrichtung Tschechische Republik betrieben. Beamte der Polizeiinspektion Fahndung (PIF) Waidhaus, unterstützt von Kräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei, kontrollierten während des o. g. Zeitraumes 509 Personen, 247 Pkw, 56 Lkw und Kleintransporter sowie einen Reisebus.
Bilanz:
Zwei algerische Staatsangehörige, im Alter von 32 und 34 Jahren, die mit einem VW Golf unterwegs waren, konnten keine Dokumente vorlegen, die sie zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen. Die beiden wurden zur weiteren Sachbearbeitung der Bundespolizei übergeben.
Gegen einen 32-jährigen, rumänischen Kraftfahrer lag ein Haftbefehl wegen Diebstahls vor. Gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 270 Euro konnte er die Freiheitsstrafe jedoch abwenden.
Ebenfalls wegen Diebstahls lag ein Haftbefehl gegen einen 26 Jahre alten, weißrussischen Staatsangehörigen vor. Auch er konnte die Haftstrafe durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 204 Euro abwenden.
Ein 46-jähriger, kasachischer Unternehmer war ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.
Ein 50-jähriger Bosnier und ein 42-jähriger Rumäne waren wegen Diebstahl bzw. Betrug zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Nach Ermittlung der Wohnadressen wurde ihnen die Weiterfahrt gestattet.
Ein 29 Jahre alter Franzose hatte 3 Gramm Haschisch dabei. Das Rauschgift wurde sichergestellt und er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
PM/MF