Per Bundesratsinitiative will die bayerische Staatsregierung noch in dieser Woche eine Reform der Grundsicherung durchsetzen. «Wir wollen eine grundlegende Abkehr vom Bürgergeld», sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. Ziel sei «mehr Hartz-IV statt Bürgergeld. Es geht insgesamt auch um das Thema Zuwanderung in Arbeit und nicht in die sozialen Sicherungssysteme, damit das Bürgergeld nicht in Wahrheit ein Migrantengeld ist.»
Das Bürgergeld verfehle das Ziel, Menschen möglichst rasch in Arbeit zu bringen, hieß es zudem in einer Mitteilung. Gleichzeitig komme es zu einer enormen Kostensteigerung um 3,25 Milliarden Euro auf voraussichtlich rund 27 Milliarden Euro im Jahr 2024.
«Und wer gesund ist, der muss arbeiten. Wer arbeiten kann, muss auch arbeiten», betonte Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU). Die zum 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung des Bürgergeldes müsse um ein Jahr verschoben werden. Scharf beklagte, dass die Balance zwischen existenzsichernder Hilfeleistung und berechtigten Interessen der Steuerzahler wieder stimmen müsse. Das Bürgergeld setze falsche Anreize zur Zuwanderung in die Sozialsysteme.
Übergeordnetes Ziel müsse es sein, die Betroffenen so rasch wie möglich wieder aus dem Bürgergeld-Bezug heraus und in Arbeit zu bringen, hieß es weiter. Dafür müsse den Grundsätzen der Eigenverantwortung, des Leistungsprinzips («Leistung muss sich lohnen») und der Mitwirkungspflichten von Leistungsbeziehenden wieder mehr Geltung verschafft werden. «Während bei den Geldleistungen Einschnitte erforderlich sind, muss bei der Integration in Arbeit investiert werden.»
Unter anderem fordert der bayerische Antrag direkte Sanktionen, wenn unentschuldigt ein Termin zur beruflichen Wiedereingliederung verpasst werde. Zugleich müsse die Betreuungsintensität durch die Jobcenter erhöht werden. Die sogenannte Karenzzeit, wonach im ersten Bezugsjahr eigene «nicht erhebliche» Rücklagen unangetastet bleiben, müsse ersatzlos gestrichen werden. Auch bei den Kosten für Unterkünfte und Heizungen sieht der Antrag Änderungsbedarf: Die Zeit, innerhalb derer auf die Prüfung der Angemessenheit der Wohnung verzichtet wird, soll auf sechs Monate verkürzt und auf Personen mit entsprechender Lebensleistung beschränkt werden.
dpa