Gläubige dürfen in diesem Jahr in Bayern wieder pilgern. Allerdings nur unter strengen Auflagen. Gemeinschaftlicher Gesang und große Gruppen bleiben verboten.
Wallfahrten und Prozessionen sind im Freistaat wieder möglich. Allerdings müssten bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, wie eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Nachfrage mitteilte. Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften mit dem Charakter von Großveranstaltungen blieben untersagt - ebenso wie Gemeindegesang.
Die FFP2-Maskenpflicht gelte auch bei Wallfahrten und Prozessionen. Pilger, die nicht demselben Hausstand angehören, müssten einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, sei zudem die Ausgangssperre zu beachten.
Die Diözese Würzburg erlaubt beispielsweise nur Prozessionen und Wallfahrten bis zu einer Höchstteilnehmerzahl von 100 Personen. Das Liturgiereferat des Bistums empfiehlt kleine Gruppenwallfahrten zu organisieren und Wallfahrten als Stationenwege zu gestalten.
«Aufgrund der dennoch einzuhaltenden Schutzmaßnahmen muss gut überlegt sein, welche Formen im Rahmen dessen, was möglich ist, sinnvoll gefeiert werden können», heißt es in den Hinweisen des Referats. «Wallfahrten und Prozessionen von nur wenigen Personen stellvertretend für die sonst üblichen großen Gemeinschaften ersetzen kaum den Sinn des gemeinsamen Unterwegs seins.»
dpa