Do, 30.09.2021 , 13:40 Uhr

Bayern: Volksfeste wieder erlaubt - Clubs dürfen ab Freitag öffnen

Wieder ein Stück mehr Normalität in Bayern: Nach langer Pause sind Volksfeste und Club-Besuche wieder möglich. Und auch an den Schulen werden die Corona-Schutzmaßnahmen wieder etwas zurückfahren. Das Bayerische Kabinett hat außerdem das Verbot für Volksfeste aufgehoben.

Nach langer Corona-Pause sind in Bayern nun auch Volksfeste und andere öffentliche Festivitäten wieder erlaubt. Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz gilt die 3G-Regel, wonach nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt haben. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag nach einem Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren mit. Zudem dürfen schon an diesem Freitag, wie angekündigt, Clubs und Diskotheken wieder öffnen. An den bayerischen Schulen entfällt ab kommenden Montag die Maskenpflicht im Unterricht.

 

Volksfeste und Weihnachtsmärkte wieder erlaubt

Volksfeste im eigentlichen Sinne waren bislang nach wie vor verboten gewesen. Erlaubt waren lediglich bestimmte Ersatzveranstaltungen. Wenn das Verbot nun fällt, gelten neben der 3G-Regel laut Staatskanzlei die «sonstigen allgemein geltenden Regelungen», etwa die üblichen Regelungen für die Gastronomie im Bierzelt.

Weihnachts- und Christkindlmärkte sollen ebenfalls stattfinden können, bekräftigte die Staatsregierung, vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage. Sollte es nötig sein, sollen rechtzeitig nochmals gesonderte Regelungen erlassen werden.

 

Clubs ab Freitag wieder geöffnet

Von diesen Freitag (1. Oktober) an darf in den Clubs und Diskotheken Bayerns wieder getanzt werden, und zwar ohne Abstand und Maske. Für Besucher sowie Beschäftigte mit Kundenkontakt gilt eine verschärfte 3G-Regel: Einlass bekommen nur Geimpfte und Genesene, oder man muss einen negativen PCR-Test vorweisen. Ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest reichen also nicht aus. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen.

Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen seien wie branchenüblich zulässig, hieß es. Die Staatsregierung dringt jedoch auf «konsequente Kontrollen». Verstöße sollen mit einem Bußgeld bestraft werden.

Unter den gleichen Bedingungen dürfen ab Freitag (1. Oktober) auch Bordellbetriebe wieder öffnen.

 

Ende der Maskenpflicht im Unterricht

Zudem beschloss das Kabinett, wie am Mittwoch von Ministerpräsident Markus Söder und Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) angekündigt, das Ende der Maskenpflicht im Unterricht: Von Montag (4. Oktober) an müssen Schülerinnen und Schüler an Bayerns Schulen im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen – auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Nachbarn nicht eingehalten wird.

 

Insgesamt soll die bayerische Corona-Verordnung mit den genannten Änderungen bis einschließlich 29. Oktober verlängert werden.

 

dpa/MB

 

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