Das umstrittene Volksbegehren zur Auflösung des bayerischen Landtags ist krachend gescheitert: Binnen zwei Wochen trugen sich in ganz Bayern lediglich 204.135 Menschen in Unterschriftenlisten in den Rathäusern ein – nötig gewesen wäre eine Million. Umgerechnet sind das 2,15 Prozent. Das teilte der Landeswahlleiter am Donnerstag mit. Damit hat die vor allem von sogenannten Querdenkern, zuletzt aber auch von der AfD unterstützte Initiative ihr Ziel mehr als deutlich verfehlt. Das Scheitern hatte sich bereits zur Halbzeit sehr klar abgezeichnet.
Hätten sich zwischen dem 14. und 27. Oktober bayernweit eine Million Wahlberechtigte in die Unterschriftenlisten eingetragen, wäre es zu einem Volksentscheid über eine Landtags-Auflösung gekommen. Alternativ hätte sich der Landtag vorher auch selbst auflösen können.
Hinter dem in der Geschichte des Freistaats bislang einmaligen Volksbegehren standen insbesondere erbitterte Gegner der Corona-Politik, vor allem aus der «Querdenker»-Szene. Mindestens einer der Verantwortlichen des Volksbegehrens ist sogar im Visier des Verfassungsschutzes: Der stellvertretende Beauftragte des Volksbegehrens, Karl Hilz, wird vom Landesamt für Verfassungsschutz dem Sammelbeobachtungsobjekt «Sicherheitsgefährdende demokratiefeindliche Bestrebungen» zugerechnet. Die AfD, die selbst im Landtag sitzt, hatte auf einem Landesparteitag am vorletzten Wochenende noch beschlossen, das Volksbegehren zu unterstützen.
Die Zahlen von Donnerstag sind das vorläufige Ergebnis, das auf Schnellmeldungen von 96 kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns beruht. Das endgültige Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
Mit der Beteiligung bei früheren Volksbegehren ist das aktuelle also nun bei Weitem nicht vergleichbar. Quasi außer Konkurrenz lief 2019 die Initiative «Rettet die Bienen», bei der sich am Ende 18,3 Prozent aller Stimmberechtigten – mehr als 1,7 Millionen Menschen – beteiligten. Das Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren unterstützten 2013 am Ende 14,3 Prozent aller Stimmberechtigten, beim Rauchverbot-Volksbegehren im Jahr 2009 waren es 13,9 Prozent.
Das bislang letzte Volksbegehren, das scheiterte, war 2014 eines zur Wahlfreiheit zwischen acht- und neunjährigem Gymnasium, mit 2,9 Prozent Beteiligung oder gut 270 000 Unterschriften. Grundsätzlich liegt das Quorum bei zehn Prozent aller Wahlberechtigten – lediglich bei einem Volksbegehren zur Auflösung des Landtags ist stattdessen die Zahl eine Million Unterschriften als Hürde fix vorgeschrieben.
Die vorläufigen Ergebnisse sämtlicher kreisfreien Städte und Landkreise können im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.statistik.bayern.de/mam/wahlen/volksbegehren.pdf eingesehen werden.
dpa/Bayerisches Landesamt für Statistik/MB