München (dpa/lby) – Zahlreiche Versuche, Flüchtlinge ohne Aufenthaltserlaubnis abzuschieben, scheitern – aus verschiedenen Gründen, wie das Landesamt für Asyl und Rückführungen mitgeteilt hat. 2023 wurden demnach 2.364 Ausreisepflichtige aus bayerischer Zuständigkeit abgeschoben. 3.110 geplante Abschiebungsmaßnahmen seien storniert oder abgebrochen worden. In vielen Fällen gebe es aber weitere Versuche, bei denen die Abschiebung vollzogen werde. Aus den Zahlen könne deshalb nicht abgeleitet werden, dass die Betroffenen nicht doch noch abgeschoben würden, teilte eine Sprecherin des Landesamts mit. Im ersten Halbjahr 2024 gab es knapp 1.400 Abschiebungen aus Bayern, knapp 1.700 geplante Abschiebungen wurden nicht vollzogen.
Statistisch erfasst werden den Angaben zufolge Stornierungen wie etwa die Absage von Sammelflügen wegen fehlender Landeerlaubnis oder der Abbruch der Maßnahme etwa wegen Krankheit.
Die Sprecherin wies weiterhin darauf hin, dass die «tatsächliche Beendigung des Aufenthalts durch Abschiebung nicht immer leicht umzusetzen» ist. Insbesondere würden Herkunftsländer häufig nicht kooperieren. Das falle aber in die Verantwortung des Bundes. Die Länder seien für die Durchführung der Rückführungen zuständig, die Rahmenbedingungen bestimme jedoch der Bund.
Eine Rückführung könne auch scheitern, weil der Betroffene beispielsweise vorher untertauche, weil es rechtliche Anordnungen gebe und weil medizinische Gründe vorlägen.
dpa