Bars und Kneipen in Bayern müssen weiterhin geschlossen bleiben. Das bestätigt auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zwei Fällen.
Der Verwaltungsgerichtshof lehnte am Dienstag in zwei Fällen ab, das Verbot der Öffnung von Schankwirtschaften einstweilen außer Vollzug zu setzen.
Die Richter begründeten dies in den Entscheidungen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, unter anderem damit, dass die Gefahr einer alkoholbedingten Nichteinhaltung von Hygienestandards in Schankwirtschaften erhöht sei.
Gleichwohl verwiesen die Richter auch darauf, dass derart lange Betriebsschließungen immer einer besonderen Rechtfertigung im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit bedürften.
dpa / MB