In Bayern hat das Infektionsgeschehen in den vergangenen Wochen deutlich zugenommen, weshalb sich die Regierung heute zu einer Sitzung getroffen hat. Denn mit knapp 180 liegt die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt.
In Bayern soll es keinen neuen Lockdown geben, auch nicht für Menschen ohne Corona-Impfschutz. Das hat Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München klargestellt. «Wir wollen auch keinen Lockdown für Ungeimpfte als theoretisch denkbare Maßnahme», sagte Herrmann. Lockdowns seien nicht das Mittel der Wahl. Es solle auch keine Benachteiligungen für Geimpfte geben, fügte er hinzu. Als denkbar bezeichnete Herrmann dagegen eine Ausweitung der Maskenpflicht oder eine schärfere Kontrolle von Zugangsregelungen wie 3G und 3G plus. Nach den Herbstferien sollten in Anbetracht der konkreten weiteren Entwicklungen möglicherweise Entscheidungen getroffen werden.
Neben den Coronamaßnahmen wurden auch weitere Maßnahmen zur Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitssystems beschlossen. Außerdem möchte sich die Bayerische Regierung weiterhin auf Bayern als Innovationsstandort fokussieren.
Bayerns Staatsregierung hat den Bund aufgefordert, auch nach der Beendigung der epidemischen Lage nach dem 26. November eine verlässliche Grundlage für den Kampf gegen die Pandemie zu schaffen.
Am Ende sei es entscheidend, eine verlässliche Rechtsgrundlage zu haben, um die Überlastung von Krankenhäusern zu vermeiden, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Die Regierung verlängerte für den Freistaat die bisherigen Regelungen der 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 24. November, ohne neue Maßnahmen zu beschließen.
Maßnahmen seien auch weiterhin nötig, sagte Herrmann. Der Versuch, die Dinge sich alleine regeln zu lassen, wäre verantwortungslos und würde das System an seine Kapazitätsgrenzen bringen.
dpa/JM
Der Ministerrat hat heute beschlossen, dass die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 24. November 2021 verlängert wird. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine bessere Digitalisierung im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ist. Das Kabinett hat dafür heute dem Digitalisierungsprogramm des Bund-Länder-Paktes für den ÖGD zugestimmt. Mit der Umsetzung dieses Förderungsprogramms erhält der ÖGD im Freistaat einen weiteren Digitalisierungs- und Modernisierungsschub. Für das Programm stellt der Bund insgesamt 800 Mio. Euro zur Verfügung.
Auf Bayern entfallen davon bis zu 107 Mio. Euro. Der Förderbetrag enthält zehn Mio. Euro an Finanzhilfen für kurzfristige Sachinvestitionen (z.B. Hard- und Software) in den Jahren 2021 und 2022. Diesen Betrag stockt der Freistaat um 1,02 Mio. Euro auf. Außerdem erhält Bayern 97 Mio. Euro für Projektmittel, die bis 2026 flexibel für verschiedenste Aspekte der gesundheitsbehördlichen Arbeit eingesetzt werden können. Neben der Anschaffung neuer Hardware können beispielsweise Beratungsdienstleistungen gefördert werden, mit denen die behördlichen Prozesse analysiert und fachgerecht auf eine digitale Abwicklung umgestellt werden können. Konzeptionelle Maßnahmen wie die Erstellung von IT-Sicherheitsrichtlinien sind ebenso förderfähig wie einschlägige Schulungen. Den einzelnen Einrichtungen des ÖGD steht damit eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die konkret auf die jeweiligen Bedarfe angepasst werden können.
Das Digitalisierungsprogramm ist Teil des ÖGD-Paktes und wurde unter intensiver Mitberatung der Länder erarbeitet. Es soll den dringend notwendigen Digitalisierungsschub auf allen Ebenen der Gesundheitsverwaltung vorantreiben. Ein weiterer Baustein des Digitalisierungsprogramms sind zentrale Dienste mit einem Finanzvolumen von rund 180 Mio. Euro, die der Bund entwickelt und dem ÖGD kostenlos zur Verfügung stellt (etwa Software-Programme wie SORMAS@DEMIS und AGORA zur Vernetzung der ÖGD).
Der Freistaat verfügt über eine lebendige und exzellente Innovationslandschaft, die auf die vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen und technologischen Trends schnell und effektiv reagieren kann. Die Wirtschaft ist robust und leistungsfähig aufgestellt. Vor dem Hintergrund dieser guten Ausgangslage hat der Ministerrat die neue bayerische Innovationsstrategie Innovationsland. Bayern verabschiedet. Sie soll den Freistaat als einen der in Europa und der Welt führenden Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorte langfristig sichern und ausbauen. Neben dem Querschnittsziel Nachhaltigkeit werden durch Innovationsland.Bayern die folgenden vier Ziele definiert: Anteil der gesamten Forschungs- und Entwicklungs-Ausgaben am BIP im Freistaat auf bis zu 4% im Jahr 2030 steigern.
Kooperation und Erkenntnistransfer von Wirtschaft und Wissenschaft stärken und auf Innovationen in den bayerischen Spezialisierungsfeldern ausrichten. Durch wettbewerbliche Finanzierung exzellenter Forschung und Entwicklung Chancen im Bereich der Innovationen nutzen. Bayerisches Gründungsökosystem noch attraktiver machen und innovative Köpfe am Standort halten. Im Rahmen der Strategie werden zur Zielerreichung die vier Handlungsfelder „Forschungsinfrastruktur“, „Innovationsförderung“, „Erkenntnistransfer“ und „Gründungsförderung“ adressiert. Die darin enthaltenen Fördermaßnahmen werden von übergreifenden Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen flankiert. Mit diesen umfassenden Instrumenten betont Bayern seine herausragenden Stärken in den Spezialisierungsfeldern „Mobilität“, „Life Sciences“, „Energie“, „Materialien und Werkstoffe“ sowie „Digitalisierung“. Innovationsland.Bayern wurde in einem partizipativen Strategieprozess entwickelt. Neben der Onlinebeteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger ermöglichte das auch eine breite Abstimmung mit rund 230 Stakeholdern des bayerischen Forschungs- und Innovationssystems. Die Innovationsstrategie gilt von 2021 bis 2027. Sie wird vom Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie kontinuierlich und unter Berücksichtigung politischer Prioritäten implementiert, überwacht und fortentwickelt.