Fr, 07.08.2020 , 16:31 Uhr

Bayern: Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten ab Samstag

Der Freistaat Bayern setzt die vom Bund beschlossene Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten von Samstag an um. Diese Maßnahme ist eine Ergänzung zu dem bereits bestehenden freiwilligen Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern. 

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte am Freitag anlässlich eines Besuchs am Testzentrum am Münchner Flughafen: „Wir müssen aufpassen, dass Reiserückkehrer keine neuen Infektionen mit nach Hause bringen. Zum Schutz der Bevölkerung haben wir deshalb schon früh dafür geworben, dass die Verpflichtung zur Testung bundeseinheitlich geregelt wird. Die vom Bund erlassene Verordnung schafft jetzt Klarheit.“

An den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen werden alle Flugreisenden, die direkt aus einem Risikogebiet kommen und kein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen können, bereits bei der Einreise zu der ärztlichen Untersuchung aufgefordert.

Für Reisende aus Risikogebieten, die auf andere Weise einreisen, gilt ebenso die Pflicht, auf Anforderung ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Diese Pflicht kann sowohl durch die Polizei bei Einreise, als auch nach der Einreise durch die örtlich zuständigen Gesundheitsämter stichprobenartig kontrolliert werden. Einreisende, die zum Beispiel mit dem Auto fahren, können sich innerhalb von 72 Stunden nach Einreise zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung testen lassen, zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des bayerischen Testangebots zu Lasten des Freistaats.

Huml verwies darauf, dass das ärztliche Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein und sich auf eine molekularbiologische Testung stützen muss, die höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat vorgenommen wurde, der auf einer Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) aufgelistet ist. Wer kein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen kann, ist nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung, insbesondere eine molekularbiologische Testung einschließlich der Abstrichnahme, zur Gewinnung des Probenmaterials zu dulden.

Die Ministerin betonte: „Auf die Umsetzung der Testpflicht sind wir vorbereitet. Mit unserem bisherigen freiwilligen Testangebot für Reiserückkehrer haben wir im Freistaat schon in den vergangenen Tagen die Infrastruktur für möglichst hohe Testkapazitäten an den Flughäfen, Bahnhöfen und an drei Autobahnraststätten in Grenznähe aufgebaut.“

Um der Testpflicht nachzukommen, können Reiserückkehrer alle Möglichkeiten des bayerischen Testangebots nutzen. In Bayern können sich alle Reisenden seit dem 25. Juli bei der Ankunft an den Flughäfen München und Nürnberg freiwillig auf eine SARS-CoV-2-Infektion testen lassen. Das Angebot gilt auch für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten. Anfang August wurde auch ein Testzentrum am Flughafen Memmingen eingerichtet. Seit dem 30. Juli gibt es zudem ein Angebot für freiwillige Tests an den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg sowie an den Autobahnraststätten Hochfelln-Nord (A8), Inntal-Ost (A93) und Donautal-Ost (A3).

Die Ministerin ergänzte: „Insgesamt haben sich bis zum 6. August knapp 50.000 Menschen testen lassen. Neben dem Flughafen München mit insgesamt 13.771 Abstrichen ist die Nachfrage an den Autobahnraststätten besonders groß. Allein an der Raststätte Donautal-Ost haben sich in den vergangenen Tagen täglich rund 2.000 Menschen testen lassen, gestern sogar 2.769.“ Bei der Berechnung der Gesamtzahl fehlen die jüngsten Daten der Flughäfen Nürnberg und Memmingen.

Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat eine Hotline eingerichtet, über die sich Reisende über das Verfahren bei den Tests für Rückkehrer informieren können. Huml erläuterte: „Es ist wichtig, dass wir so umfassend wie möglich über die Abläufe und unser Testangebot informieren. In den vergangenen Tagen sind viele Fragen zu den neuen Testmöglichkeiten aufgekommen. Hier möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfestellung bieten.“ Die Hotline kann auch bezüglich der Tests an den Autobahnraststätten und Bahnhöfen kontaktiert werden. Die Bürger-Hotline des LGL ist montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter der Nummer 09131/6808 – 5101 erreichbar.

Huml erläuterte: „Ziel unserer bayerischen Teststrategie ist es, Infizierte so früh wie möglich zu erkennen und so Infektionsketten zu unterbrechen oder bestenfalls gar nicht erst entstehen zu lassen. Deswegen haben wir das kostenlose Testangebot für Reiserückkehrer so schnell vorangetrieben. Darüber hinaus können sich schon seit Anfang Juli alle Bürgerinnen und Bürger im Freistaat kostenlos auf Corona testen lassen – auch wenn sie keine Symptome haben. Bei der Umsetzung unterstützen uns zahlreiche Vertragsärzte. Dafür möchte ich allen Beteiligten von Herzen danken.“ Über die Arztsuche auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (www.kvb.de) kann sich jeder informieren, welcher Vertragsarzt in seiner Nähe Testungen nach dem bayerischen Testangebot anbietet. Hierzu muss nur das Kästchen „Arzt für Coronavirus Test“ ausgewählt werden.

Die Ministerin verwies darauf, dass weiterhin auch die Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) gilt. Huml betonte: „Wer sich innerhalb der letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss nach der EQV für 14 Tage in Quarantäne, und er muss sich bei seinem zuständigen Gesundheitsamt melden. Das gilt solange, bis ein negatives Testergebnis vorliegt, also auch für die Wartezeit bis der Befund des Pflichttests vorliegt“, sagte Huml. Über die aktuell als Risikogebiet eingestuften Länder und Regionen weltweit informiert das RKI auf seiner Webseite.

Huml ergänzte: „Klar ist: Die Testpflicht ist immer auch ein Eingriff in Freiheitsrechte. Aber klar ist auch: Zum Schutz der Allgemeinheit ist sie notwendig.“

 

Angaben zu Risikogebieten nach Bewertung des Robert Koch-Instituts finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html;jsessionid=E4C801A363E6C7B6B26CF403E37A3AEC.internet052

 

 

Pressemitteilung Bayerisches Gesundheitsministerium / MB

 

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