Di, 15.02.2022 , 11:49 Uhr

Ab 17. Februar 2022

Bayern: Stufenweise Corona-Lockerungen beschlossen

Das Bayerische Kabinett hat heute stufenweise Corona-Lockerungen beschlossen - bereits einen Tag vor dem geplanten Bund-Länder-Treffen. Weite Bereiche des öffentlichen Lebens, etwa Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen, sind von Donnerstag an wieder ohne zusätzlichen Test oder Booster-Impfung zugänglich.

Das Bayerische Kabinett hat heute wieder über die aktuelle Corona-Lage beraten. Im Fokus standen vor allem auch die geplanten Lockerungen beim morgigen Bund-Länder-Treffen.

Der Höhepunkt von Corona sei laut Ministerpräsident Markus Söder erreicht. Das zeige sich an den sinkenden Infektions- und Krankenhauszahlen. Omikron sei nicht so gefährlich, wie anfangs gedacht.

 

„Bayern ist Team ‚Vorsicht‘ und Team ‚Freiheit‘ – aber nicht Team ‚Stur'“, so Söder.

 

Bis 19.03. wird die epidemische Lage verlängert, danach muss ein „Schutzpaket“ mit Masken, Tests etc. beschlossen werden. Außerdem müsse auch ein Notfallplan erarbeitet werden, wenn im Herbst die Coronainfektionen wieder steigen.

 

 

Das Kabinett hat eigene Lockerungsmaßnahmen beschlossen (gelten ab Donnerstag, 17.02.):

 

Bayern hebt Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene auf

Geimpfte und Genesene dürfen sich in Bayern künftig wieder in beliebig großen Runden privat treffen, nicht nur zu zehnt wie bisher. Die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden komplett und ersatzlos gestrichen. Die Kontaktregeln für Ungeimpfte bleiben dagegen bis auf Weiteres unverändert.

 

2G statt 2G plus: Gelockerte Corona-Regeln für Geimpfte

Weite Bereiche des öffentlichen Lebens, etwa Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen, sind von Donnerstag an wieder ohne zusätzlichen Test oder Booster-Impfung zugänglich. Überall dort, wo bislang noch die 2G-plus-Regel gilt, gilt also künftig nur noch 2G. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Konkret betrifft dies die Bereiche

 

3G statt 2G: Ungeimpfte in einigen Bereichen wieder zugelassen

In Bayern haben auch Ungeimpfte von Donnerstag an wieder Zugang zu weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens – wenn sie einen negativen Test vorweisen. 3G statt wie bisher 2G gilt nach einem Kabinettsbeschluss vom Dienstag dann für

 

Getestete Schüler künftig bis 18 Jahre bei 2G-Regel gleichgestellt

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die als Schülerinnen und Schüler regelmäßig auf das Coronavirus getestet werden, sind in Bayern künftig Geimpften oder Genesenen gleichgestellt. Voraussetzung sei ein negatives Testergebnis. Das gelte auch dann, wenn die Kinder nicht geimpft sind. Bisher galt die Ausnahme für Schülerinnen und Schüler nur im Alter von unter 14 Jahren.

 

Bayern lässt wieder bis zu 25.000 Zuschauer zu Sport und Kultur zu

Bayern hebt die maximale Zuschauerzahl für Kultur- und Sportveranstaltungen an: Von Donnerstag an sind, etwa auch bei Bundesliga-Spielen, wieder bis zu 25.000 Zuschauer erlaubt – bisher waren es 15.000. Die Kapazitätsgrenzen – im Sport maximal 50 Prozent Zuschauer-Auslastung, im Kultur-Bereich maximal 75 Prozent – bleiben aber unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.

 

Weitere Änderungen

Die unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe außerhalb des Linienverkehrs und Führungen bestehenden Kapazitätsgrenzen werden aufgehoben.

Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 Quadratmeter Ladenfläche. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.

Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.

Auch Volksfeste sollen laut Söder wieder stattfinden können.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger versicherte außerdem, dass es die Regelung für regionale Hotspots nicht mehr geben werde.

 

Kabinett fordert: Bund-Länder-Treffen soll über Öffnungsperspektive für Gastronomie und Diskotheken entscheiden

Bayern erwartet sich von der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz außerdem weitere Öffnungsperspektiven für die Gastronomie, das Beherbergungswesen sowie für Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken. Bayern kann sich dabei vorstellen, die Gastronomie und das Beherbergungswesen bald generell nach 3G zu öffnen. Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken könnten vorsichtig unter den Bedingungen von 2G plus geöffnet werden. Bundesweite Schritte in dieser Richtung würden von Bayern begrüßt.

Auch nach dem 19. März 2022 – dem voraussichtlichen Ende der aktuell geltenden Corona-Befugnisse – wird es einiger niedrigschwelliger Schutzmaßnahmen bedürfen (z. B. Maskenpflicht in bestimmten Bereichen wie etwa dem ÖPNV). Als rechtliche Grundlage muss der Bund rechtzeitig vor dem 19. März 2022 ein entsprechendes Basisvorsorge-Paket schaffen, um den Ländern die nötigen Befugnisse in die Hand zu geben. Diese Maßnahmen können dann je nach Infektionslage von den Ländern angepasst werden.

Außerdem bedarf es einer bundesweiten Notfallstrategie für den Fall, dass sich das Infektionsgeschehen nach dem 19. März 2022, im Herbst des Jahres oder aufgrund anderer Faktoren (z. B. neue Virusvarianten) wieder deutlich verschlechtern sollte. Die Länder müssen rechtzeitig in der Lage sein, auf neuerliche Gesundheitsgefahren rasch und effektiv zu reagieren. Sollte ein solcher Fall eintreten, muss schnell gehandelt und kann nicht erst auf ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren im Bund gewartet werden. Der Bund muss daher auch für diesen Fall vorsorgen und die nötigen Rechtsgrundlagen schaffen.

 

Die Geltungsdauer der Verordnung wird rechtzeitig vor ihrem bisherigen Ablaufdatum (23. Februar) bis einschließlich 19. März 2022 verlängert.

 

dpa/Bayerische Staatskanzlei/MB

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